33. Über die Enthaltung von knechtlichen Arbeiten.
Ich Paulus und ich Petrus haben verordnet: An fünf Tagen sollen die Knechte arbeiten; am Sabbat aber und am Sonntag sollen sie feiern in der Kirche, wegen der Lehre der Gottseligkeit. Wir sagen nämlich, daß der Sabbat auf die Schöpfung, der Sonntag aber auf die Auferstehung sich beziehe. Die ganze große Woche und die Woche, welche ihr folgt, sollen die Knechte feiern, weil jene die Leidens-, diese die Auferstehungswoche ist, und es soll gelehrt werden, wer Derjenige sei, der gelitten hat und auferstanden ist, ebenso, wer Derjenige, der das Leiden zugelassen und der auferweckt hat. Himmelfahrt sei ein Festtag wegen Vollendung der Heileökonomie Christi. An Pentecosten soll gefeiert werden wegen der Herabkunft des hl. Geistes über Diejenigen, welche an Christus glauben. Am Geburtsfest sollen sie feiern, deßwegen, weil damals den Menschen mitgetheilt wurde die unaussprechliche Wohlthat, daß nämlich das Wort Gottes Jesus Christus aus der Jungfrau Maria zum Heil der Welt geboren worden ist. An Epiphanie sollen sie feiern, weil an demselben offenbar geworden die S. 300 Gottheit Christi, da der Vater ihm Zeugniß gab bei der Taufe und der Tröster in Gestalt einer Taube1 Denjenigen, welchem das Zeugniß galt, den Umstehenden kennzeichnete. An den Aposteltagen soll nicht gearbeitet werden, denn sie sind eure Lehrer gewesen in Christo und haben euch mit dem Geiste beschenkt. Am Stephanstage, des ersten Martyrers, und an den Tagen der übrigen hl. Martyrer, welche Christum mehr ehrten als ihr Leben, soll gefeiert werden.
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Luk. 3. ↩