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Werke Kirchenordnungen Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Zweites Buch: Von dem Klerus.

35. Sowohl das Gesetz der Juden als auch das Evangelium befehlen, Abgaben zu leisten.

Fasset Folgendes wohl in's Auge: Der Herr hat euch zwar befreit von der Knechtschaft fremder Fesseln und hat euch geführt zur Freiheit und Freude, da er euch nicht mehr Thiere als Opfer für die Sünden darbringen läßt; er hat euch zwar befreit von den fortwährenden Reinigungen, Abschwörungen, von den versöhnenden Waschungen und Besprengungen, keineswegs aber hat er euch auch befreit von den Abgaben, die ihr den Priestern schuldet, und ebenso wenig von der Wohlthätigkeiit gegen Arme; denn der Herr spricht zu euch im Evangelium: „Wenn euere Gerechtigkeit sich nicht auszeichnet mehr als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, so werdet ihr in das Himmelreich nicht eingehen.„1 Dann also wird euere Gerechtigkeit den Vorzug haben, wenn die Sorge für Priester und Waisen und Wittwen und alle Armen euch mehr am Herzen liegt wie geschrieben sieht: „Er theilt aus, er gibt den Armen, seine Gerechtigkeit bleibt in Ewigkeit.“2 Und wiederum: „Durch Almosen und Glauben werden die Sünden gereinigt.„3 „Eine Seele, die segnet, wird fett werden.“4 Handle also, wie der Herr verordnet hat, gib dem Priester, der da Mittler ist zwischen Gott und den der Reinigung und Verzeihung Bedürftigen. Alles, was du ihm schuldest, sowohl die Erstlingsgabe der Tenne als der Kelter als Opfer für deine Sünden. Denn dir ziemt das Geben, jenem aber das Verwalten, als dem Schaffner und Pfleger des Kirchenschatzes. Du sollst den Bischof nicht zur Rechnungstellung fordern noch seine Verwaltung beaufsichtigen, wie er sie führt, oder wann oder wem oder wo er Wohlthaten spendet, ob er gut oder böse oder den Umständen S. 77 entsprechend handelt; denn Gott der Herr ist's, der Rechenschaft von ihm fordert, da er in seine Hände diese Verwaltung gelegt und ihn mit der so hohen Würde des Priesterthums begnadigt hat.


  1. Matth. 5, 28. ↩

  2. Ps. 111, 9. ↩

  3. Sprüchw. 15, 27. ↩

  4. . 11, 25. ↩

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