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Werke Kirchenordnungen Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Zweites Buch: Von dem Klerus.

42. Der Richter darf kein Ansehen der Person gelten lassen.

Wenn ihr Hirten sammt den Diakonen eine falsche und verläumderische Anklage als wahr annehmet, etwa aus Rücksicht auf die Person oder wegen Versprechen von Geschenken, um euch den Verläumdern gefällig zu erweisen, so nehmet ihr die Lüge als wahr in Schutz und verstoßet den Angeklagten, obwohl er dem Verbrechen, dessen man ihn beschuldigt, fremd ist, aus der Kirche, und ihr habt hierüber am Tage des Herrn Rechenschaft abzulegen, wie geschrieben steht: „Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht tödten; nimm nicht Geschenke an, um die Seele zu verwunden; denn die Geschenke blenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten.”1 Und wiederum: „Sie sprechen den Gottlosen wegen der Geschenke gerecht, und das Recht des Gerechten lassen sie fallen.”2 Nehmet euch daher in Acht, daß ihr nicht das Ansehen der Person gelten lasset und diesem Worte des Herrn verfallet. Hütet euch, daß ihr Niemanden ungerecht verurtheilet und zu Gunsten der Bösen ein Urtheil fället. „Denn weh' Demjenigen, welcher das Schlechte gut und das Gute schlecht nennt, das Bittere süß und das Süße bitter, der Licht als Finsterniß und Finsterniß als Licht aufstellt.”3 Denn wenn ihr Andere ungerecht verurtheilet, so fället ihr gegen euch selbst das Urtheil, da der Herr sagt: „Mit welchem Gericht ihr richtet, mit dem werdet ihr gerichtet werden und mit welchem ihr Recht sprechet, mit dem nämlichen werdet ihr gerechtfertiget werden.”4 Wenn ihr also ohne Rücksicht auf S. 85 die Person richtet, so werdet ihr den Ankläger kennen, der gegen seinen Nächsten falsches Zeugniß gibt, und ihr werdet ihn für einen Angeber, Klatscher und Mörder erklären, der durch Widersprüche nur Böses anstiftet, in seinen Reden hin und her schwankt, der sich selbst in seinen Worten widerspricht und in der eigenen Rede sich fängt; denn eine feste Schlinge legen ihm seine Lippen.” Einen solchen Menschen, welcher des falschen Zeugnisses überwiesen ist, richte mit aller Strenge und übergib ihn dem Schwerte des Feuers und5 handle gegen ihn so, wie er es böswillig seinem Nächsten vermeinte; denn so viel er durch seine Rede vermochte, hat er dadurch, daß er die Ohren des Richters belagerte, den Bruder getödtet; aber es stebt geschrieben, „daß, wer Menschenblut vergießt, dessen Blut wieder vergossen werden solle,” und: „Unschuldiges Blut, ohne Schuld vergossen, thue von dir.”6


  1. Exod. 23, 7. 8.; Deuter. 27, 25; 16, 19. ↩

  2. Is. 5, 23. ↩

  3. Is. 5, 20. ↩

  4. Matth. 7, 2.; Luk. 6, 37. ↩

  5. Deuter. 19, 19. ↩

  6. Gen. 9, 6; Deuter. 19, 13. ↩

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