285. Frage.
Soll eine Brüderschaft, wenn sie mit einer anderen Geschäfte macht, den genauen Werth der Sache fordern?
S. 347 Antwort. Ob die Schrift den Brüdern erlaubt, unter einander zu kaufen und zu verkaufen, darüber weiß ich Nichts zu sagen. Denn wir werden angewiesen, einander nach Bedürfniß mitzutheilen, wie geschrieben steht: „Euer Überfluß soll ihrem Mangel und ihr Überfluß eurem Mangel abhelfen, auf daß Gleichheit entstehe.“1 Tritt aber einmal eine solche Nothwendigkeit ein, so muß der Käufer mehr besorgt sein als der Verkäufer, daß er keinen geringeren Preis gebe, als die Sache werth ist. Beide sollen aber dessen eingedenk sein, welcher sprach: „Es ist nicht gut, einen gerechten Mann zu übervortheilen.“2