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Werke Basilius von Cäsarea (330-379) Asceticon II (magnum) / Regulae brevius tractatae 313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)
Die dreihundertzehn kurzgefaßten Regeln in Form von Frage und Antwort.

45. Frage.

Hat Jemand den Herrn sagen hören, der Knecht, welcher den Willen seines Herrn kannte und nicht that, auch nicht bereit war, seinen Willen zu erfüllen, wird viele Streiche bekommen, wer ihn aber nicht kannte und that, was Schläge verdiente, wird wenige bekommen; wenn ein Solcher es nun versäumt, den Willen des Herrn kennen zu lernen, kann er sich dabei beruhigen?1

Antwort. Bei einem Solchen ist die Unkenntniß offenbar nur Vorwand und kann er daher dem Gerichte über die Sünde nicht entgehen. „Denn wenn ich nicht gekommen wäre,“ spricht der Herr, „und hätte nicht zu ihnen geredet, so hätten sie keine Sünde; nun aber haben sie keine Entschuldigung für ihre Sünde,“2 zumal die heilige Schrift überall den Willen Gottes verkündigt. Daher wird ein Solcher mit den Unwissenden nicht milder gerichtet, sondern vielmehr mit Jenen zu einer größeren Strafe verurtheilt, von denen geschrieben steht: „Gleich einer tauben Natter, die ihre Ohren verstopft, daß sie nicht hört auf die Stimme der Beschwörer und des Zauberers, der seine S. 209 Sache versteht.“3 Vernachläßigt übrigens Der, dem das Lehramt anvertraut ist, dasselbe, so wird er gleich einem Mörder verdammt, wie geschrieben steht.4


  1. Luk. 12, 47. 48. ↩

  2. Joh. 15, 22. ↩

  3. Ps. 57, 5. 6 [Hebr. Ps. 58, 5. 6]. ↩

  4. Ezech. 33, 8. ↩

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313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)

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