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Werke Gregor von Nazianz (329-390) Oratio 20: De dogmate et constitutione episcoporum 20. Rede: Über die Glaubenslehre und die Aufstellung der Bischöfe

3.

Auch die Geschichte des Priesters Heli1 und des etwas später lebenden Oza2 ist mir bekannt. Jener wurde für die von seinen Söhnen an den Opfern begangenen Sünden bestraft und zwar, obwohl er ihre Gottlosigkeit nicht zuließ, sondern sie deswegen S. 406 wiederholt zurechtwies. Dieser rettete zwar die von dem Rinde umgestürzte Bundeslade, starb aber, nur weil er dieselbe zu berühren wagte; so schützte Gott deutlich die Heiligkeit, welche man der Bundeslade schuldete. Wie ich weiß, durfte die Menge nicht einmal die Mauern des Tempels berühren, weshalb für das Volk noch besondere äußere Mauern errichtet werden mußten. Auch durften die Opfer nur von bestimmten Personen, zu bestimmter Zeit und an bestimmten Orten gegessen werden. So wenig war es gestattet, daß jedermann ungehindert den Tempel betrete oder den Vorhang, den Sühnedeckel und die Bundeslade schaue oder berühre.


  1. 1 Kön. 4, 12 ff. [1 Samuel nach neuerer Zählart]. ↩

  2. 2 Kön. 6, 6 f. [2 Samuel nach neuerer Zählart]. ↩

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20. Rede: Über die Glaubenslehre und die Aufstellung der Bischöfe

Inhaltsangabe

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