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Werke Eusebius von Caesarea (260-339) Historia Ecclesiastica Kirchengeschichte (BKV)
Drittes Buch

3. Kap. Die Briefe der Apostel.

Von Petrus wird ein Brief, der sog. erste, allgemein benützt. Ihn haben schon die alten Kirchenlehrer als unwidersprochen echt in ihren Schriften verwertet. Bezüglich des sog. zweiten Petrusbriefes wurden wir zwar belehrt, daß er nicht zur Bibel gehöre; doch erschien er vielen als lehrreich, so daß sie ihn den anderen Schriften einreihten. Jedoch die Petrusakten, das Petrusevangelium, die Petruspredigt und die Petrusapokalypse sind, soviel wir wissen, nie zu den katholischen Schriften gezählt worden;1 kein Kirchenschriftsteller der älteren oder neueren Zeit verwertet sie als Zeugen. Im weiteren Verlaufe meiner KG werde ich mir daran gelegen sein lassen, nicht nur die Schriftsteller der Reihe nach aufzuzählen, sondern auch zu zeigen, welche von ihnen gelegentlich diese oder jene angefochtene Schrift benützt haben, und was sie von den Schriften sagen, die biblisch und echt sind, und was von denen, die es nicht S. 102 sind. Die Schriften, welche den Namen des Petrus tragen, habe ich somit aufgezählt; doch ist davon, wie ich gefunden habe, nur ein einziger Brief echt und von den alten Kirchenlehrern allgemein anerkannt. Von Paulus aber sind sicher und bestimmt die vierzehn Briefe verfaßt. Es wäre indes nicht recht, außer acht zu lassen, daß manche behaupteten, der Brief an die Hebräer sei von der römischen Kirche nicht als paulinisch anerkannt worden, und denselben deshalb verwarfen. Wie übrigens früher über den Hebräerbrief geurteilt wurde, werde ich noch bei Gelegenheit mitteilen. Nach meinen Erkundigungen gehören auf jeden Fall die sog. Paulusakten2 nicht zu den unzweifelhaft echten Schriften. Wenn man behauptet, Hermas, der nebst anderen vom gleichen Apostel am Schlusse des Römerbriefes bei Anführung der Namen erwähnt wird,3 sei der Verfasser des „Hirten“, so ist zu bemerken: diese Schrift ist zwar von einigen beanstandet worden, so daß sie nicht zu den allgemein anerkannten Schriften gezählt werden kann, wird aber von anderen als unentbehrlich vor allem für den Anfangsunterricht erklärt, so daß sie, soviel wir wissen, auch bereits in einigen Kirchen öffentlich verlesen und, wie ich erfahren habe, von einigen der ältesten Schriftsteller benützt worden ist. Soviel sei zur Belehrung über die unbestrittenen und über die nicht allgemein anerkannten Schriften gesagt.


  1. Vgl. E. Hennecke, „Neutestamentliche Apokryphen“ (Leipzig 1924) S. 59 ff.; 143 ff.; 314 ff.; 212 ff. ↩

  2. Vgl. Hennecke a. a. O. 192ff. ↩

  3. Röm. 16, 14. ↩

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