4. Wiederaufnahme der Getreidelieferungen an die Kirchen
Auf dieses Schreiben hin wurde der Kaiser in seiner religiösen Erkenntnis und Gesinnung noch mehr befestigt. Er erließ jetzt ein zweites Gesetz, worin er bestimmte, daß die Getreideabgaben an die Kirchen wieder geleistet werden sollen, die ihnen der große Konstantin zugewiesen hatte. Julian hatte nämlich auch diese Abgaben einstellen lassen, da er ja gegen unsern Gott und Heiland Krieg zu führen beschlossen hatte. Weil aber die infolge der Gottlosigkeit dieses Menschen hereingebrochene Hungersnot die Eintreibung des Getreides erschwerte, befahl Jovian, daß einstweilen der dritte Teil der Konstantinischen Abgabe geleistet werden solle, S. 208 mit dem Versprechen, nach dem Aufhören der Hungersnot wieder die volle Getreidelieferung aufnehmen zu wollen.