§ 4.
Weil aber der Urheber von allem gemäß der einen alles übertreffenden Überlegenheit eine Überfülle alles Seienden ist, wird er als Heiliger der Heiligen gefeiert und so auch hinsichtlich der übrigen Prädikate, gemäß der sozusagen überwallenden Ursache und der unerreichbaren Überlegenheit. In dem Maße, als dem Nichtseienden überlegen ist das Seiende, das Heilige oder Göttliche oder Herrschende oder Königliche und den teilnehmenden Dingen die Teilnahme an-und-für-sich: in demselben Grade ist auch der über alle Welt Erhabene über alles Seiende und ihr unmitteilbarer Urheber über S. 151 alles, was Anteil nimmt, und über die Anteilnahmen-an-sich hinausgerückt. Heilige aber, Könige, Herren und Götter nennt die Heilige Schrift die vornehmeren Rangordnungen in allen einzelnen Bereichen, durch welche die zweiten Ordnungen an den von Gott ausfließenden Gaben Anteil nehmen und so die Einfachheit der Verteilung jener in ihren eigenen Verschiedenheiten vervielfältigen. Ihre (bunte) Mannigfaltigkeit wird hinwieder von den ersten Ordnungen fürsorglich und auf göttliche Weise zu ihrer eigenen Einheit emporgeführt. S. 152
