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Werke Ambrosius von Mailand (340-397) Exameron Exameron (BKV)
Der vierte Tag. Sechste Homilie. (Gen 1,14-19)
III. Kapitel. Das Licht des Tages von dem der Sonne verschieden.

11.

[Forts. v. S. 140 ] Doch kehren wir zurück zur Scheidung zwischen Tag und Nacht. Beim Anbruch des Tageslichtes muß die Nacht entfliehen, beim Scheiden des Tages breitet die Nacht sich aus. Denn das Licht hat nichts gemein mit der Finsternis1. Schon bei der Urschöpfung hat der Herr dies durch ein Naturgesetz so bestimmt. Denn als er das Licht schuf, schuf er zugleich die Scheidung des Lichtes von der Finsternis. So können wir am hellen Tage, da schon das Sonnenlicht über die Erde ausgegossen ist2, beobachten, wie der Schatten eines Menschen oder eines Strauches vom Lichte sich abhebt, so daß er am Morgen in der Richtung gen Niedergang fällt, am Abend umgekehrt gen Aufgang, in den Mittagsstunden gen Mitternacht sich neigt. Doch vermengt und vermischt er sich nicht mit dem Lichte, sondern weicht und flieht davor. Ähnlich weicht auch die Nacht dem Tage und zieht sich vor seinem Lichte zurück; denn sie ist, wie es ausgezeichnete Gelehrte, die uns an Alter und Begabung voraus sind, nachgewiesen haben, der Schatten der Erde3. Dem Körperlichen haftet nämlich naturgemäß der Schatten an, so wesentlich, daß auch die Maler den Schatten von Körperdingen, die sie malen, darzustellen sich bemühen; sie behaupten, es gehöre das zur Kunst, eine Auswirkung der Natur nicht zu übergehen, und glauben, es habe ein Künstler, dessen Gemälde nicht auch seinen Schatten aufweist, wider eine natürliche Forderung verstoßen. Wie nun bei Tag an einem Körperding, das der Sonne gegenüber sich befindet, auf der Seite, wo das Licht zurückgestrahlt wird, ein Schatten entsteht, so deckt dunkler Schatten auch die Luft, wenn beim Scheiden des Tages die Erde dessen (des Tages) oder der Sonne Licht gegenüber zu liegen kommt. Daraus geht klar hervor, daß der Schattenwurf der Erde die Nacht verursacht.


  1. Der gleiche Gedanke bei Basil., l. c. 3. ↩

  2. ‚iam sole infuso‘ terris nach Verg., Aen. IX 461. ↩

  3. Vgl. hierzu Basil., l. c. 3. ↩

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Exameron (BKV)

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