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Werke Gregor der Grosse (540-604) Regula pastoralis Buch der Pastoralregel (BKV)
Erster Teil

VI. Kapitel: Die, welche aus Demut vor der Last des Hirtenamtes fliehen, sind dann wahrhaft demütig, wenn sie sich dem Urteile Gottes nicht widersetzen

Auch gibt es manche, die sich nur aus Demut weigern, weil sie nicht über solche gesetzt werden möchten, denen sie sich nicht gewachsen glauben. Eine solche Demut ist, wenn ihr noch die andern Tugenden zur Seite stehen, dann in Gottes Augen echt, wenn sie nicht eigensinnig ein Amt zurückweist, dessen Annahme ihr zum Nutzen anderer befohlen wird. Denn der ist nicht wahrhaft demütig, der zwar den Wink des göttlichen Willens, ein Vorsteheramt zu übernehmen, erkennt, das Amt aber dennoch zurückweist; er muß vielmehr in aller Ergebung in die göttlichen Anordnungen ohne den Fehler des Eigenwillens, wenn ihm die Übernahme des Hirtenamtes anbefohlen wird und er mit Anlagen ausgerüstet ist, durch die er andern nützen könnte, einerseits im Herzen das Amt fliehen, anderseits gegen seinen Willen sich unterwerfen. S. 75

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