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Werke Benedikt von Nursia (480-547) Regula Benedicti Die Regel des hl. Benedikt (BKV)

XX. KAPITEL. Von der Ehrfurcht beim Gebet.

S. 276Haben wir mit Hochgestellten etwas zu besprechen, so wagen wir das nur in Demut und Ehrfurcht. Wieviel mehr müssen wir zu Gott, dem Herrn des Weltalls, mit größter Demut und reinster Hingebung flehen! Und wir sollen wissen, nicht die vielen Worte, sondern Lauterkeit des Herzens und tränenvolle Zerknirschung1 sichern unserm Gebete die Erhörung zu. Darum sei das Gebet kurz und rein2 , wenn es nicht unter fühlbarem Antrieb der göttlichen Gnade verlängert wird. Das gemeinsame Gebet am Schlusse3 soll jedoch ganz kurz sein; alle sollen sich miteinander auf das Zeichen des Obern erheben.


  1. Compunctio lacrimarum aus Cassian Coll. 9, 28. ↩

  2. Pura oratio bei Cassian Coll. II, 22 und öfter. ↩

  3. Gemeint ist hier wohl das Stillgebet am Schlusse des Offiziums, das vom heiligen Benedikt eingeschränkt wurde, während es vor ihm nach jedem Psalm mit einer Prostration stattfand [Cassian Inst. II, 7]; vgl. auch Greg. Magn. Dial. II, 4. ↩

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