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Werke Benedikt von Nursia (480-547) Regula Benedicti Die Regel des hl. Benedikt (BKV)

XLVII. KAPITEL. Vom Zeichen zum Gottesdienst.

1 S. 297Für das Zeichen zum Gottesdienst zu sorgen, soll bei Tag, und Nacht Aufgabe des Abtes sein. Er gebe dieses Zeichen entweder selbst oder betraue mit der Sorge hierfür einen so zuverlässigen Bruder, daß alles zu den festgesetzten Stunden vollzogen wird. Psalmen aber und Antiphonen stimmen nach dem Abte jene der Reihe nach an, die den Auftrag erhalten. Zu singen oder vorzulesen nehme sich keiner heraus, außer wer imstande ist, diese Aufgabe so zu erfüllen, daß die Zuhörer erbaut werden. Das soll mit Demut, Würde und Furcht geschehen und von dem, dem der Abt es befiehlt.


  1. Mit diesem Kapitel beginnt eine Unterabteilung. ↩

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