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Werke Benedikt von Nursia (480-547) Regula Benedicti Die Regel des hl. Benedikt (BKV)

LII. KAPITEL. Vom Oratorium des Klosters.

1 S. 301Das Oratorium sei, was sein Name besagt. Es darf dort nichts geschehen noch aufbewahrt werden, was sich nicht paßt. Nach dem Gotteslob sollen sich alle in tiefstem Schweigen entfernen und Gott Ehrfurcht bezeigen2 ; denn will vielleicht ein Bruder noch allein für sich weiter beten, so darf ihn ein anderer nicht durch Mangel an Rücksicht daran hindern. Will auch sonst einer still für sich beten, dann trete er ohne weiteres ein und bete, nicht mit lärmender Stimme, sondern unter Tränen und mit Innigkeit des Herzens3 . Wer also eine solche Absicht nicht hat, dem sei, wie schon gesagt, nicht gestattet, nach Beendigung des Chorgebetes im Gotteshause zurückzubleiben, damit niemand gestört werde.


  1. Dieses Kapitel bildet eine Art Einschaltung; es enthält einige Zitate aus Aug. Epist. 211, 7. ↩

  2. Paulus Diac. glaubt in seinem Kommentar [Monte Cassino 1880, 412], es sei damit eine Reverenz vor dem Altare gemeint. ↩

  3. Intentio cordis aus Cassian Inst. II, 5; 12. ↩

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