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Werke Benedikt von Nursia (480-547) Regula Benedicti Die Regel des hl. Benedikt (BKV)

LXVIII. KAPITEL. Wenn einem Bruder Unmögliches aufgetragen werden sollte.

1 Wenn einem Bruder etwas sehr Schweres oder gar Unmögliches aufgetragen wird, nehme er den Auftrag des Vorgesetzten in aller Sanftmut und in Gehorsam an. Sieht er, daß die auferlegte Last durchaus das Maß seiner Kräfte übersteigt, so soll er dem Obern die Gründe seines Unvermögens in Geduld und schicklicher Weise darlegen, nicht geleitet vom Geiste des Stolzes, der Widersetzlichkeit oder des Widerspruchs. Beharrt der Obere auch nach dieser Aussprache und Vorstellung auf seiner Entscheidung und seinem Befehl, dann wisse der Untergebene, daß es für ihn so gut ist, und gehorche aus Liebe im Vertrauen auf den Beistand Gottes2 .


  1. Vgl. zu diesem herrlichen Kapitel Cassian Inst. IV, 10. ↩

  2. Vgl. dazu Gennadius, Liber dogin. 22, 7 [Rev. bened. 24 [1907] 455]. ↩

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