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Über die Aufforderung zur Keuschheit (BKV)
7. Kap. Der Christ soll schon aus dem Grunde nicht zum zweiten Male heiraten, weil es die Priester nicht dürfen, und die zweite Ehe irregulär macht.
Warum wollen wir von den Vorfällen aus der alten Zeit nicht lieber die gelten lassen, welche mit den späteren in betreff der Sittenzucht übereinstimmen und den Übergang von der Ordnung des Altertums zu der der Neuzeit bilden? Siehe, ich finde, daß im alten Gesetze die Freiheit, mehrmals zu heiraten, doch auch Einschränkungen erlitten habe. Im Levitikus ist vorgesehen: „Meine Priester werden nicht mehrfach heiraten“1. Ich kann sagen, auch das ist mehrfach, was nicht ein einziges Mal ist. Was nicht eins ist, ist zählbar. Denn wenn die Einzahl überschritten ist, fängt das Zählen an. Einheitlich ist aber alles, was nur einmal existiert. Wie in den übrigen Dingen, so war auch in Bezug hierauf Christo die Vervollständigung des Gesetzes vorbehalten. Daher wird bei uns umfassender und bestimmter die Vorschrift gegeben, diejenigen, welche zum priesterlichen Range aufgenommen werden, dürfen nur Männer einer Verheiratung sein2. Mir sind noch immer Fälle im Gedächtnis, daß einige als Digami3 ihrer Stelle entsetzt wurden. S. 337
Du wirst einwenden: Also steht es dann doch den übrigen, die Paulus ausnimmt, frei, - Wir würden Toren sein, wenn wir glauben wollten, den Laien stehe frei, was den Priestern nicht freisteht. Sind wir Laien denn nicht auch Priester! Es steht geschrieben: „Auch uns hat er zu einem Reiche und zu Priestern für Gott und seinen Vater gemacht“4. Der Unterschied zwischen den Ordinierten und dem Volk ist durch die Autorität der Kirche festgestellt und ihr Rang durch das Zusammensitzen der Ordinierten geheiligt worden. Denn wo es kein Zusammensitzen der Ordinierten der Kirche gibt, da opferst du und taufst du und bist Priester für dich allein. Aber wo drei sind, da ist eine Gemeinde, wenn es auch nur Laien sind. Jeder einzelne nämlich5 hat das Leben durch seinen Glauben, und Gott macht keine Ausnahme in betreff der Personen, da nicht die bloßen Hörer des Gesetzes von Gott gerechtfertigt werden, sondern die Vollzieher, gemäß dem Ausspruche des Apostels6. Wenn du also, wo ein Notfall vorhanden ist, das Recht des Priesters besitzest, so mußt du für die Notfälle, die vorkommen, das Recht des Priesters auszuüben, auch die Sittenzucht des Priesters beobachten. Willst du nun als Digamus taufen? Als Digamus opfern? Um wieviel mehr ist es für einen Laien, der ein Digamus ist, ein Kapitalvergehen, priesterliche Handlungen vorzunehmen, da einem Priester, wenn er Digamus geworden, das Recht, als Priester zu handeln, sogar wieder genommen wird?!
Aber, sagst du, man gibt ja nur der Notwendigkeit nach, - Was nicht zu sein braucht, wird nicht als Notwendigkeit entschuldigt. Laß dich also nicht als Digamus finden, und du wirst keinen Fehler begehen, gegen die Notwendigkeit zu verrichten, was einem Digamus nicht gestattet ist. Gott will, daß wir alle so beschaffen sind, daß wir überall seine Geheimnisse zu begehen S. 338geeignet seien. Es gibt nur einen Gott und einen Glauben, und die Sittenzucht ist auch nur eine. Wenn also nicht auch die Laien immerfort das befolgen, um dessentwillen man zum Priester ausgewählt wird, wie sollte es denn Priester geben, da sie doch aus den Laien gewählt werden? Also müssen wir dafür eintreten, daß dem Laien zuerst befohlen sei, sich der zweiten Ehe zu enthalten, da niemand anders Priester werden kann, als ein Laie, der nur einmal verheiratet gewesen ist.
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Die Stelle 3. Mos. 21,14, vgl. Ez. 44,22, die dafür angeführt wird, besagt dies freilich nicht. „Eine Jungfrau soll er (der Hohepriester) zum Weibe nehmen“; also keine Witwe oder Gefallene heiraten, auch nicht in Vielweiberei leben. ↩
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Tit. 1,6. ↩
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Zweimal Verheiratete. ↩
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Offenb. 1,6. ↩
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Das enim bezieht sich nicht auf das unmittelbar Vorhergehende, sondern knüpft wieder an das Obige quod sacerdotibus nin liceat, laicis licere an. ↩
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Röm. 2,13. ↩
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De Exhortatione Castitatis
VII.
[1] Cur autem de pristinis exemplis non ea potius agnoscamus quae cum posterioribus communicant de disciplina et formam uetustatis ad nouitatem transmittunt? Ecce enim in uetere lege animaduerto castratam licentiam saepius nubendi. Cautum in Leuitico: 'Sacerdotes mei non plus nubent'. Possum dicere etiam illud plus esse quod semel non est. Quod non unum est, numerus est. Denique post unum incipit numerus. Vnum autem est omne quod semel est. [2] Sed Christo seruabatur, sicut in ceteris, ita in isto quoque legis plenitudo. Inde igitur apud nos plenius atque instructius praescribitur unius matrimonii esse oportere qui alleguntur in ordinem sacerdotalem. Vsque adeo quosdam memini digamos loco deiectos. Sed dices: ergo ceteris licet, cum quibus non liceat excipit. Vani erimus, si putauerimus quod sacerdotibus non liceat laicis licere. [3] Nonne et laici sacerdotes sumus? Scriptum est: Regnum quoque nos et sacerdotes deo et patri suo fecit. Differentiam inter ordinem et plebem constituit ecclesiae auctoritas et honor per ordinis consessum sanctificatus. Adeo ubi ecclesiastici ordinis non est consessus, et offers et tinguis et sacerdos es tibi solus. Sed ubi tres, ecclesia est, licet laici. [4] Vnusquisque enim fide sua uiuit, nec est personarum exceptio apud deum, quoniam non auditores legis iustificantur a domino, sed factores, secundum quod et apostolus dicit. Igitur si habes ius sacerdotis in temetipso ubi necesse est, habeas oportet etiam disciplinam sacerdotis, ubi necesse sit habere ius sacerdotis. Digamus tinguis? digamus offers? [5] Quanto magis laico digamo capitale est agere pro sacerdote, cum ipsi sacerdoti digamo facto auferatur agere sacerdotem! 'Sed necessitati', inquis, 'indulgetur'. Nulla necessitas excusatur quae potest non esse. Noli denique digamus deprehendi, et non committis in necessitatem administrandi quod non licet digamo. [6] Omnes nos deus ita uult dispositos esse, ut ubique sacramentis eius obeundis apti simus. Vnus deus, una fides, una et disciplina. Vsque adeo nisi et laici ea obseruent per quae presbyteri alleguntur, quomodo erunt presbyteri qui de laicis alleguntur? Ergo pugnare debemus ante laicum iussum a secundo matrimonio abstinere, dum presbyter esse non alius potest quam laicus semel fuerit maritus.