20. Kap. Das Gesagte wird ganz besonders noch bestätigt durch den Hebräerbrief und einige alttestamentliche Vorbilder.
Die Disziplin also setzen zwar schon die an erster Stelle und ausschlaggebend in Betracht kommenden eigenen Schriften der Apostel als eine solche fest, die als Vorsteherin Wache hält über die volle Heiligkeit des Tempels Gottes und jeden sakrilegischen Frevel gegen die Keuschheit schonungslos überall aus der Kirche ausrottet, ohne die geringste Erwähnung einer Wiederaufnahme1. Ich will jedoch zum Überfluß S. 457 auch noch das Zeugnis eines Begleiters der Apostel hinzufügen, welches geeignet ist, die Disziplin der Lehrer, und zwar mit unmittelbar folgendem Recht, zu bestätigen. Es ist nämlich ein an die Hebräer gerichtetes Schreiben des Barnabas vorhanden2. Der S. 458 selbe war ein von Gott hochgeehrter Mann, da ihn Paulus in Beobachtung der Enthaltsamkeit sich zur Seite stellte, da er in einem Zuge fortfährt: „Haben denn bloß ich und Barnabas nicht das Recht zu arbeiten?”3 Jedenfalls ist der Brief des Barnabas bei den Kirchen mehr angenommen4 als jener apokryphe „Pastor” der Ehebrecher.
Indem Barnabas also die Schüler ermahnt, mit Beiseitelassung aller Anfangsstufen nach der Vollkommenheit zu streben und nicht wieder den Grund in der Buße über tote Werke5 zu legen, sagt er: „Es ist unmöglich, daß diejenigen, welche einmal erleuchtet sind, das himmlische Geschenk gekostet, an dem Hl. Geiste teilgenommen und die Süßigkeit des Wortes Gottes gekostet haben, wenn sie, da die Welt sich bereits zum Untergang neigt6, abgefallen sind, wiederum zur Buße berufen werden, sie, die den Sohn Gottes in ihrer Person wieder ans Kreuz schlagen und verspotten. Denn das Land, welches öfters die darauf herabrinnende Feuchtigkeit getrunken und Früchte gebracht hat, denen zum Nutzen, um derentwillen es bebaut wird, empfängt Segen von Gott; trägt es aber Dornen, so ist es verworfen und dem Fluche nahe, sein Ende ist Verbrennung”7. Wer dies von dem Apostel gelernt und mit den Aposteln gelehrt hat, der wußte, daß dem Ehebrecher und Hurer S. 459 von den Aposteln keine zweite Buße in Aussicht gestellt sei. Denn dafür erklärte er das Gesetz zu gut, und was dessen Figuren vorbilden, besaß er bereits in der Wirklichkeit.
In Bezug auf diesen Punkt der Disziplin war nämlich in Bezug auf die Aussätzigen folgende Bestimmung getroffen: „Wenn der Ausschlag heraussproßt auf die Haut und die ganze Haut bedeckt hat von Kopf bis zu Füßen, wo man hinblickt, und der Priester ihn beschaut hat, so soll er ihn für rein erklären; weil er weiß geworden, ist er rein. An welchem Tage aber an einem solchen sich rohes Fleisch zeigt, ist er befleckt”8. Denn wenn der Mensch sich bekehrt vom früheren Aussehen seines Fleisches zur Weiße des Glaubens, welcher vor der Welt als ein Fehler und Flecken gilt, so sollte der Gereinigte auch für ganz erneuert angesehen werden, da er bereits nicht mehr bunt vom Ausschlag und weder vom alten noch von einem neuen Ausschlag befleckt ist. Wenn aber nach der Reinigung wieder etwas an seinem Fleische von dem, was der Sünde abgestorben zu sein schien, wiederauflebt, so daß der frühere Zustand wieder da ist9, so sollte er für unrein erklärt und nicht mehr vom Priester gereinigt werden. So ist der Ehebruch, der aus der Vergangenheit sich wiederholt und die eine neue Farbe, von der er ausgeschlossen worden war, befleckt, auch ein Gebrechen, von dem man nicht mehr gereinigt werden kann.
Ähnlich war es mit den Häusern, Wenn dem Priester das Vorhandensein gewisser Flecken und Vertiefungen an den Wänden angezeigt wurde, so ließ er, bevor er eintrat, es in Augenschein zu nehmen, alles aus dem Hause tragen, indem so, was zum Hause gehörte, nicht unrein wurde. Dann sollte der Priester eintreten, und wenn er grünliche oder rötliche Vertiefungen bemerkte, die beim Anblick etwas tiefer als die Wandfläche S. 460 erschienen, so sollte er aus der Türe gehen und das Haus sieben Tage schließen. Wenn er sodann, am siebenten Tage wiederkommend, bemerkte, daß jene getroffenen Stellen an den Wänden um sich gegriffen hatten, so sollte er befehlen, die Steine, an welchen sich die Spuren vom Aussatz fanden, herauszuziehen, sie außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen, andere behauene and feste Steine zu nehmen, an die Stelle der früheren zu setzen und das Haus mit anderem Staube anzustreichen10.
Denn wenn man zu Christus, dem höchsten Priester des Vaters, hintritt, so ist es nötig, zuvor in Zeit einer Woche aus dem Hause unserer Person alle Hindernisse zu entfernen, damit ein reines Haus bleibe, Leib und Seele, und sobald das Wort Gottes in dasselbe eintritt und rötliche oder grünliche Flecken findet, sofort die todbringenden und blutdürstigen Gesinnungen herauszuziehen und hinauszuwerfen -- auch die Apokalypse läßt den Tod auf einem fahlen11, den Streiter aber auf einem roten Pferde sitzen -- und anstatt ihrer behauene, zusammengefügte und feste Steine einzufügen, so beschaffen, daß sie zu Kindern Abrahams werden12, damit der Mensch so geeignet werde, Gott aufzunehmen13. Wenn aber der Priester nach der Wiederinbesitznahme und Herstellung an demselben Hause wiederum etwas von den früheren Aushöhlungen und Flecken wahrnahm, so erklärte er es für unrein und ließ das Material, die Steine und das ganze Gefüge niederlegen und an einen unreinen Ort wegbringen.
Dem entspräche nun der Mensch, Leib und Seele, der, nachdem er durch die Taufe und den Eintritt der S. 461 Priester erneuert wurde, von neuem den Ausschlag und die Flecken des Fleisches auf sich nimmt und aus der Stadt hinaus an einen unreinen Ort geworfen, dem Satan nämlich zum Verderben des Fleisches übergeben und in der Kirche nach seinem Sturze nicht wieder aufgebaut wird. So heißt es auch von dem Beischlaf mit einer Sklavin, die für einen Mann bestimmt, aber noch nicht losgekauft, noch nicht eine freie war: „Man soll für sie Fürsorge treffen, und sie soll nicht sterben, weif sie noch nicht für den freigelassen war, für den sie bestimmt war”14. Das von Christus nämlich, für den es bestimmt war, noch nicht befreite Fleisch wurde noch ungestraft befleckt. Darum gibt es für dasselbe jetzt, da es befreit ist, keine Vergebung mehr.
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Die gewöhnliche Lesart dieser Stelle lautet: Disciplina igitur apostolorum proprie quidem instruit ac determinat principaliter sanctitatis omnis erga templum dei antistitem et ubique de ecclesia eradicantem omne sacrilegium pudicitiae etc. Diese Lesart kann nicht richtig sein. Denn zunächst was soll proprie quidem instruit bedeuten? De Labriolle übersetzt es mit „en termes non équivoques”. Quidem weist auf einen Gegensatz hin, und dieser kommt im folgenden Satz zum Ausdruck: volo tamen ex redundantia alicuius etiam comitis apostolorum testimonium superducere, idoneum confirmandi de proximo iure disciplinam magistrorum. Den Weg zur richtigen Lesart weist das von Gangneius überlieferte „instrumenta determinant” statt „instruit ac determinat”. Man kann als sicher hinstellen, daß dieser Teil des Satzes zu lesen ist „propria quidem instrumenta determinant”. Der Gegensatz ist dann klar: volo tamen . . . superducere etc. Zunächst und zwar in ausschlaggebender Form (principaliter) kommen die eigenen Schriften der Apostel in Betracht, wenn es sich darum handelt, die apostolische Disziplin festzustellen. Dem principaliter steht gegenüber „ex redundantia”. Die späteren Zeugnisse bestätigen die apostolische Disziplin, und hierbei kommen zunächst, gleichsam als Rechtsquellen, die unmittelbar auf die apostolischen Urkunden folgen (de proximo iure), die Zeugnisse der Schüler und Begleiter der Apostel in Betracht Diese haben das Recht, als Zeugen vernommen zu werden, wenn es sich um die Feststellung der apostolischen Lehre und Disziplin handelt; vgl. de praescr. haer. 32. -- Es wird also zu lesen sein: Disciplinam igitur apostolorum propria quidem instrumenta determinant principaliter etc. -- T. nennt die apostolische Disziplin sanctitatis omnis erga templum dei antistitem, weil der Leib des getauften Menschen ein Tempel Gottes ist. Vgl. Kap. 15 u. 16. In letzterem Kapitel wird die Stelle 1 Kor. 3, 16 eine lex aeditualis genannt, und Kap. 6 heißt es, daß vor der Ankunft Christi -- und ebenso verhält es sich bei jedem noch nicht Getauften -- die Unzuchtssünden Verzeihung erhielten, weil der Leib noch nicht templum dei war. Die Unzuchtssünden sind aber jetzt eine violatio templi dei, und in diesem Sinne nennt sie T. ein Sakrileg und schreibt „et eradicantem omne sacrilegium pudicitiae” (nicht impudicitiae, wie die Wiener Ausgabe mit Latinius glaubte verbessern zu müssen ; vgl. die Bemerkungen bei Rauschen). Es ist deshalb falsch, wenn z. B. Rolffs die violatio templi dei als „Sünden gegen die Gemeinde” auffaßte. Es sind die Unzuchtssünden darunter zu verstehen. Derselbe Sprachgebrauch findet sich übrigens auch bei Cyprian; vgl. z. B. ep. 55, 26 (ed. Hartel II, 644/11). ↩
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T. schreibt hier den Hebräerbrief dem Barnabas zu. ↩
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1 Kor. 9, 6. T. schreibt: iuxta se constituerit in abstinentiae tenore und zitiert dann 1 Kor, 9, 6. Vorher steht nämlich : Numquid non habemus potestatem mulierem sororem circumducendi sicut et ceteri apostoli. T. will also sagen: da der Apostel in einem Zuge fortfahre: Aut ego solus et Barnabas etc., so sei auch im vorhergehenden Satz Barnabas miteinbegriffen. ↩
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receptior apud ecclesias = unter die kanonischen Schriften aufgenommen; vgl. de praescr. haer. 17. Ista haeresis non recipit quasdam scripturas. ↩
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fundamenta paenitentiae ab operibus mortuorum; opera mortuorum = opera mortua; vgl. Hoppe 19 (griechisch: νεκρῶν ἔργων). Der Sinn ist: nicht wiederum erst die Grundlage des christlichen Lebens legen durch Abwendung von den toten Werken in der Buße. ↩
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Vgl. Semmler, Diss. in Tertullian, I, § 8. Tertullian las an dieser Stelle δῦσαι τε μέλλοντος αὶῶνος statt δυνάμεις τε etc. ↩
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Hebr. 6, 4-8. ↩
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Lev. 13, 12-14. ↩
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in vetustatem revixerit = so daß der alte Zustand wieder da ist. Kellner und de Labriolle übersetzen unrichtig „aus dem früheren Zustand”, in vetustatem ist abhängig von revixerit; vgl. de paen. 6 in acorem vel amaritudinem senescere incipiunt = so daß sie sauer und bitter werden. Weitere Beispiele Hoppe 88. ↩
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Lev. 14, 36-42. ↩
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Equus pallidus, Apok. 6, 8. Tertullian behält hier freilich den Ausdruck viridis bei. ↩
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T. denkt an Matth. 3, 9. ↩
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habilis deo = geeignet, Gott aufzunehmen, daß Gott in ihm wohne; vgl. vorher ubi introierit eam sermo dei, nämlich die zweite Person in der Gottheit. Zu diesem Gebrauch des Dativs vgl. de spect. 8. Neptuno vomunt = zu Ehren des Neptun, adv. Marc. II, 18; ad ieiunandum deo = zur Ehre, zum Dienste Gottes, vgl. Hoppe 26. ↩
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Lev. 19, 20. ↩
