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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Contra Faustum Manichaeum Gegen Faustus
19. Buch

19.

Wenn der Herr Jesus einen Teil der Gebote, nämlich jene, welche die Gerechten der Frühzeit schon vor dem Mosaischen Gesetz ausgesprochen hatten, z.B. Du sollst nicht töten (deut. 5,17; exod. 20,13), nicht konterkarierte, sondern sie sogar verschärfte, indem er zusätzlich vor Zorn und Schmähsucht warnte (cf. Mt. 5,21 f.), einen andern Teil dagegen, nämlich jene, die als Eigentümlichkeiten des Hebräischen Gesetzes gelten konnten, wie z.B. Aug um Aug, Zahn um Zahn (cf. Deut. 19,21; exod. 21,24), scheinbar eher aufgehoben als befürwortet hat, indem er etwa sagte (Mt. 5,39): Ich aber sage euch: leistet dem Bösen keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, halt ihm auch die andere hin u.s.w, bedeutet dies also nicht, wie Faustus mutmasst (498,19), dass er die einen vollkommen machte, die andern dagegen aufhob. Wir nämlich sagen, dass auch jene Gesetze, die Christus nach Meinung der Manichäer konterkariert und damit aufgehoben hat, damals den Zeitumständen nach sinnvoll angeordnet wurden, heute aber von Christus nicht aufgehoben, sondern zur Vollendung gebracht wurden.

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Gegen Faustus
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Inhaltsangabe

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