53. Die Berechtigung für den Ausspruch, daß der Vater größer ist als der Sohn.
Der eingeborene Gott wollte also die Heilsforderung des Fleisches erfüllen und das Geheimnis der Annahme der Knechtesgestalt1 vollziehen. Deswegen hat er sich folgenden Bekenntnisses zum Aufweis unseres Glaubens bedient: „Ihr habt gehört, daß ich zu euch gesagt habe: Ich gehe und ich komme zu euch. Wenn ihr mich liebtet, würdet ihr euch freuen, daß ich zum Vater gehe; denn der Vater ist größer als ich.”2
Er hatte in der gleichen Rede vorher dasjenige auseinandergelegt, was auf das Wesen der Gottheit Bezug hat.3 Nimmt nicht diese Bekundung dem Sohn die Gleichheit des Wesens, die die wirkliche Geburt vollgültig mitteilt? Oder es bedeutet für den eingeborenen Sohn doch nicht eine Schmach, den ungewordenen Gott als Vater zu haben, da aus dem ungewordenen Gott der eingeborene Sohn als eingeborenes Wesen eigenständiges Dasein hat? Der Sohn ist nämlich nicht eigenen Ursprungs und hat nicht vor seinem Bestehen seine Geburt von dem Nichts her erworben; sondern aus einem lebenden Wesen ist er als lebendes Wesen ins Dasein getreten und besitzt in sich die Macht des Wesens, um durch die Bekundung seines Wesensursprungs den Ehrenvorrang und die Gnade der in Ehren übernommenen Geburt zu bezeugen.
S. 130 Diese schuldige Leistung hat er dem Vater erwiesen, um seinen Gehorsam demjenigen darzureichen, der ihn sandte, nicht aber, um durch den Gehorsam der Erniedrigung die Einheit des Wesens zu schwächen. Gehorsam wurde er bis zum Tode, nicht aber so, daß er nach dem Tode nicht über allen Namen sei.4