58. Das Nichtwissen des Gerichtstages als Einwand gegen Christus.
[Forts. v. S. 135 ] Doch dies nehmen die Irrlehrer als Anlaß, sein Wesen zu schmähen, daß es heißt: „Der Vater ist größer als ich,”1 oder auch: „Von dem Tag und der Stunde weiß aber niemand, weder die Engel im Himmel noch der Sohn, als nur der Vater allein.”2 Das Nichtwissen des Tages und der Stunde wird also dem eingeborenen Gott entgegengehalten, so daß der aus Gott geborene Gott nicht in derjenigen Vollkommenheit des Wesens sei, in der Gott ist. Denn unter dem Vorwalten des Zwanges eines Nichtwissens war ja eine äußere Macht mächtiger als er, die ihn, ihr gegenüber fast wie kraftlos, in der Schwachheit seines Nichtwissens niederhielt. Ja der Wahn der Irrlehrer will uns sogar unter Berufung auf ein gewisses Recht notwendigen Bekenntnisses zu dem Falschglauben dieser Erkenntnis zwingen, daß man so glauben müsse. Denn so sei es vom Herrn gesagt worden, und es könne als völlig ungläubig erscheinen, daß sein ausdrückliches Selbstzeugnis durch die Meinung unserer andersartigen Auslegung verderbt werde.