7. Dem Sohn schuldet man die gleiche Ehrerbietung wie dem Vater.
In so hohem Maße Gottes Gestalt zu besitzen, ist nichts anderes, als Gott gleich zu sein, so daß man die genau gleiche Ehrerweisung (wie Gott dem Vater) dem Herrn Jesus Christus schuldet, der Gottes Gestalt besitzt, und zwar nach seinem Wort: „damit alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren. Wer den Sohn nicht ehrt, der ehrt nicht den Vater, der jenen gesandt hat.”1
Niemals gibt es eine Verschiedenheit unter Dingen, wenn sie nicht auch in der Ehrerweisung besteht. Gleiche Dinge haben nämlich gleiche Verehrung, weil entweder S. 285 die höchste Ehre in ungeziemender Weise niedriger gestellten Dingen übertragen würde oder aber die niedriger gestellten nur mit Verunglimpfung der höheren diesen in der Ehrerweisung gleichgestellt werden können. Wenn der Sohn aber mehr als Geschöpf denn als Sohn sein Dasein besitzt und so in der Verehrung dem Vater gleichgestellt wird, dann betätigen wir dem Vater gegenüber gar keine rechtmäßige Verehrung, wenn uns seine Verehrung in demselben Ausmaß auferlegt ist wie auch einem Geschöpf gegenüber. Weil er aber durch seine Geburt aus Gott dem Vater-Gott gleichsteht, deswegen auch in der Ehrenstellung. Sohn ist er nämlich, nicht Geschöpf.
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Joh. 5, 23. ↩