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Werke Tertullian (160-220) De praescriptione haereticorum Die Prozeßeinreden gegen die Häretiker (BKV)

11. Kap. Wer dann noch suchen wollte, würde keinen rechten Glauben haben. Beständiges Suchen schließt einen Widerspruch in sich.

Der Irrtum ist straflos, wenn keine Verschuldung dabei ist, obwohl auch das Irren eine Verschuldung ist. Ungestraft, sage ich, schweift nur derjenige umher, welcher nichts zu verlieren hat. Dagegen, wenn ich glaube, was ich glauben mußte, und dann von neuem meine, etwas anderes suchen zu müssen, so hoffe ich dabei natürlich, auch etwas anderes zu finden. Ich werde dies aber jedenfalls nur dann hoffen, wenn ich entweder gar keinen Glauben hatte und nur gläubig zu sein schien, oder wenn ich den Glauben aufgegeben habe. Daher werde ich, wenn ich meinen Glauben verlasse, als Leugner desselben erfunden. Ich möchte es einfür allemal gesagt haben: Niemand sucht, als wer etwas nicht hat oder es verloren hat. Jene Alte (im Evangelium) hatte eine von ihren zehn Drachmen verloren; deshalb suchte sie; sobald sie sie aber gefunden hatte, hörte sie auf zu suchen. Der Nachbar hatte kein Brot; deshalb pochte er; sobald ihm aber aufgemacht und es ihm gegeben war, hörte er auf zu pochen. Die Witwe S. 319begehrte vom Richter angehört zu werden, weil sie keinen Zutritt erhalten hatte; sobald sie aber Gehör erlangt hatte, drang sie nicht länger in ihn1. Folglich gibt es ein Ende für das Suchen, Klopfen und Bitten. Dem Bittenden, heißt es, wird gegeben werden, wer anklopft, dem wird aufgetan, und wer sucht, der wird finden2. Wenn jemand immer sucht, weil er nicht findet, so ist das seine Sache; denn er sucht da, wo nichts zu finden ist. Wenn jemand immer klopft, weil niemals geöffnet wird, so ist das seine Sache; denn er klopft da an, wo niemand ist. Wenn jemand immer bittet, weil er niemals erhört wird, so ist das seine Sache; er bittet bei einem, der nicht hört.


  1. Vgl. Luk. 15, 8; 11, 5 ff.; 18, 2 ff. ↩

  2. Ebd. 11, 9. ↩

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