30. Wie die Geheimnisse Andern anzuvertrauen seien.
Mit ähnlicher Sorgfalt muß man auch dafür sorgen, daß, wenn vielleicht irgend eine Rede, die ihr geheim wissen wollt, eurem Munde entschlüpft ist, den Hörer keine Mahnungen zur Geheimhaltung belästigen; denn sie wird mehr verborgen bleiben, wenn sie nachlässig und einfach übergangen wird; denn es wird nicht leicht irgend ein Bruder S. b209 von Anfechtungen zu ihrer Veröffentlichung geplagt werden, wenn er meint, es sei eine unbedeutende Sache in vorübergehender Unterhaltung vorgebracht worden, die gerade deßhalb um so unwichtiger sei, weil sie nicht mit sorglicher Mahnung zum Stillschweigen den Ohren des Zuhörers anvertraut worden sei. Hättest du dagegen die Treue desselben auch mit irgend einer eidlichen Versicherung verpflichtet, so zweifle nicht, daß Alles um so schneller verrathen würde. Denn es wird eine größere Gewalt teuflischer Anfechtung gegen ihn erstehen, damit sie sowohl dich betrübe und bloß stelle, als auch jenen um so schneller zum Übertreter seines Schwures mache.