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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Clement of Alexandria (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Erstes Buch
XXV. Kapitel

166.

1. Da Platon ferner (von Moses) gelernt hatte, daß sich die Gesetzgebung auf die Entstehung (einer menschlichen Gemeinschaft), die Verwaltung des Staates aber auf die Freundschaft und Eintracht (in ihr) bezieht, verband er mit den Gesetzen das Auftreten des Philosophen in der Epinomis,1 der von dem Kreislauf der ganzen Schöpfung durch die Wandelsterne weiß;2 dementsprechend verband er mit dem Staat einen anderen Philosophen, den Timaios, der in der Sternkunde erfahren und fähig ist, den Lauf jener Sterne und die enge Verbindung der Vorgänge bei ihnen und ihre Gemeinschaft untereinander in geistigem Schauen zu erfassen.3

2. Denn das Ziel des Staatsmannes sowohl wie dessen, der nach dem Gesetze lebt, ist das geistige Schauen; es ist also notwendig, den Staat in der richtigen Weise zu verwalten; aber das Beste ist die S. a138 Beschäftigung mit der Philosophie.

3. Denn wer Verstand hat, führt das Leben so, daß er sein ganzes Streben auf die Erkenntnis richtet, indem er den geraden Lebensweg guter Werke geht und unter Mißachtung des Entgegengesetzten sich nur um die Wissenschaften bemüht, die zur Erlangung der Wahrheit beitragen.

4. Gesetz ist nicht das durch das Herkommen Gesetzte (denn auch Gesicht ist nicht das Gesehene), auch nicht jede Meinung (denn nicht auch die schlechte) vielmehr ist Gesetz die gute Meinung; gut aber ist die wahre, und wahr ist die, welche das Seiende findet und seiner teilhaftig wird.4 „Der Seiende hat mich gesandt“,5 sagt Moses.

5. In Übereinstimmung hiermit, nämlich mit der „guten Meinung“, haben einige das Gesetz „richtiges Wort“ genannt, das befiehlt, was man tun soll, und verbietet, was man nicht tun soll.6


  1. Die Schrift Epinomis hat auch den Untertitel (xxx) philosopos. ↩

  2. Vgl. Platon, Epinomis p. 977 B. ↩

  3. Vgl. ebd., Timaios p. 27 A. ↩

  4. Vgl. Platon, Minos p. 313 C; 314 E; 315 A. ↩

  5. Vgl. Ex 3,14. ↩

  6. Chrysdippos Fr. moral. 332 v. Arnim. ↩

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