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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Clement of Alexandria (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Zweites Buch
XXIII. Kapitel

137.

1. Da aber die Ehe in den Bereich der Lust und Begierde zu fallen scheint, müssen wir auch von ihr handeln. Ehe ist also die erste gesetzliche Verbindung1 von S. a250 Mann und Weib zum Zweck der Erzeugung ebenbürtiger Kinder.

2. So sagt der Lustspieldichter Menandros: „Daß echte Kinder du erzeugst, Geb' ich zur Gattin meine eigne Tochter dir“.2

3. Wir stellen die Frage, ob man heiraten soll, eine Frage, die zu den Fragen gehört, die darnach benannt sind, daß es sich darum handelt, sich zu irgendetwas irgendwie zu verhalten.3 Denn wer soll heiraten und wie beschaffen soll er sein und wen soll er heiraten und wie beschaffen soll sie sein? Denn nicht jeder soll heiraten und nicht zu jeder Zeit; vielmehr gibt es auch eine Zeit, in der es sich geziemt, und Personen, für die es sich geziemt, und ein Lebensalter, bis zu dem es sich ziemt.4

4. Es darf also weder jeder jede beliebige Frau heiraten noch zu jeder beliebigen Zeit; es muß aber auch nicht durchaus sein und aufs Geratewohl; sondern nur einer, er eine bestimmte Beschaffenheit hat, darf heiraten und nur eine Frau von einer bestimmten Beschaffenheit und nur zu einer bestimmten Zeit, und zwar der Kinder wegen, und eine Frau, die ihm in jeder Beziehung ähnlich ist und die den sie liebenden Mann wieder zu lieben nicht gezwungen oder von der Not getrieben wird.


  1. Zu dem Ausdruck „erste“ vgl. Aristoteles, Politik 1,2 p. 1252b 10.15; De anima 2,1 p 412a 27; Hierokles bei Stob. Flor. 67,21. ↩

  2. Menandros Fr. 720 CAF III p. 205; vgl. Menandros, Perikeiromene 435 f. ↩

  3. Zu den hier und im folgenden verwendeten Kategorien vgl. Aristoteles, Rhetorik 2,2 p. 1379a 9; 2,6 p. 1383b 12; 2,7 p. 1385b 11. ↩

  4. Zu den Begriffen „Zeit“ und „Lebensalter“ vgl. Aristoteles, Politik 7,16 p. 1334b 29 – 1336a 2. ↩

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