147.
1. Was bestimmt nun das Gesetz? Um die so leicht der Verführung unterliegenden Leidenschaften einzudämmen, befiehlt das Gesetz, daß die Ehebrecherin, wenn sie des Ehebruchs überführt ist, getötet werde.1 Wenn sie aber aus dem Priestergeschlechte ist, so soll sie dem Feuer überliefert werden.2 Aber gesteinigt wird auch der Ehebrecher, jedoch nicht am gleichen Ort, damit sie nicht einmal im Tode vereint seien.3
2. Das Gesetz steht also mit dem Evangelium wirklich nicht im Widerspruch, sondern stimmt mit ihm überein. Wie sollte das auch anders sein, da doch der nämliche Herr beide gegeben hat? Denn diejenige, die Unzucht treibt, lebt der Sünde und ist tot für die Gebote; die aber die Buße tut, ist durch die Bekehrung von ihrem Leben gleichsam wiedergeboren und hat eine Wiedergeburt des Lebens, insofern die alte Sünderin gestorben und die durch die Buße Geborene wieder ins Leben eingetreten ist.
3. Das Gesagte bestätigt der Geist durch Ezechiel, indem er sagt: „Ich will nicht den Tod des Sünders, sondern daß er sich bekehre.“4
4. So werden sie denn gesteinigt, weil sie wegen ihrer Herzenshärtigkeit dem Gesetze gestorben sind, dem sie nicht gehorchten, für die Priestertochter wird aber die Strafe noch verschärft; denn: „Wem mehr gegeben wurde, von dem wird auch mehr gefordert werden.“5
5. Abgeschlossen soll hier wegen der Länge und der Menge der Kapitel auch unser zweiter „Teppich“ sein.