84.
1. Ich frage ihn daher hinsichtlich des in Haft genommenen Bekenners, ob er nach dem Willen der Vorsehung Zeugnis ablegen und bestraft werden wird oder nicht; denn wenn er leugnet, wird er nicht bestraft werden.
2. Wenn er (Basileides) auf Grund des Ausganges auch behaupten wird, daß dieser nicht gestraft werden durfte (daß es von S. b59 vorneherein von der Vorsehung bestimmt war, daß er nicht bestraft werden darf), so wird er damit zugleich gegen seinen Willen bezeugen, daß es eine Wirkung der Vorsehung sei, wenn diejenigen, die leugnen wollen, verlorengehen.
3. Wie soll dann aber noch der herrlichste Lohn im Himmel dem, der Zeugnis ablegte, eben wegen dieses Zeugnisablegens aufbewahrt sein? Wenn aber die Vorsehung den seiner Anlage nach zum Sündigen Geneigten nicht zum Sündigen kommen ließ, so wird sie nach zwei Seiten hin ungerecht, sowohl dadurch, daß sie den nicht rettete, der wegen seiner Gerechtigkeit zur Strafe geschleppt wurde, als auch dadurch, daß sie den rettete, der Unrecht tun wollte, wobei dieser schon Unrecht tat, indem er es tun wollte, die Vorsehung die Ausführung aber verhinderte und sich wider das Recht dessen annahm, der sündigen wollte.