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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Church Order Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Viertes Buch: Von den Waisen.

12. Von Dienstboten und Herrschaften.

In Betreff der Dienstboten sagen wir Nichts weiter, als daß dieselben in Gottesfurcht gefällig sein sollen gegen ihre Herrschaften1, selbst wenn diese gottlos und lasterhaft sind: ihren Unglauben dürfen sie sich nicht aneignen. Und die Herrschaften2 sollen ihre Dienstboten lieben, und wenn sie auch höher stehen als diese, so sollen sie doch selbe für ihnen ebenbürtig halten, insoweit sie Menschen sind. Wenn aber Jemand einen gläubigen Herrn hat, so soll er ihn ohne Schädigung des Gehorsams lieben wie einen Vater, da er mit ihm gleichen Glauben hat;3 er soll nicht als Augendiener,4 nicht mit Verstellung seinem Herrn dienen wie ein Sklave, sondern S. 140 mit Liebe, da er weiß, Gott werde seine Dienste belohnen. In gleicher Weise liebe der Dienstherr, welcher einen gläubigen Dienstboten hat, denselben, ohne sich Etwas zu vergeben, wie sein Kind oder wie seinen Bruder, mit dem er in Glaubensgemeinschaft steht.


  1. Eph. 6, 5; I. Pet. 2, 18. ↩

  2. I. Kol. 4, 1. ↩

  3. Tim. 6, 2. ↩

  4. Eph 6. 6; Koloss. 3, 22 ↩

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