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Works Church Order Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Achtes Buch: Von den Gnadengaben; Liturgie des Opfers, der heiligen Weihen und des Stundengebetes; kirchliche Canonen.

32. Verschiedene Canones des Apostels Paulus bezüglich der Täuflinge; welche man zulassen und welche man abweisen soll.

Und ich, Paulus, der Geringste der Apostel, verordne euch Bischöfen und Priestern bezüglich der Canones Dieses: S. 297 Diejenigen, welche zum Geheimnisse der Gottseligkeit (Christenthum) zum erstenmal herankommen (Rudes), sollen dem Bischöfe oder den Priestern durch die Diakonen zugeführt werden, und es sollen die Beweggründe untersucht werden, warum sie sich dem Worte des Herrn genahet; und die sie herzubringen, sollen ihnen Zeugniß geben, nachdem sie genau um deren Verhältnisse sich erkundiget; geprüft soll werden ihr Leumund, ob sie Sklaven sind oder Freie. Und wenn er Diener eines Gläubigen oder Christen gewesen, so soll sein Herr gefragt werden, ob er ihm (gutes) Zeugniß gebe; wenn nicht, so werde er zurückgewiesen, bis er seinem Herrn sich als würdig erwiesen; gibt dieser ihm aber Zeugniß, so werde er zugelassen. Wenn er der Knecht eines Heiden ist, so soll er belehrt werden, seinem Herrn zu gefallen,1 damit das Wort (Christi) nicht in üblen Ruf komme. Wenn er (der Ankömmling) ein Weib oder das Weib einen Mann hat, dann belehre man sie, an einander sich genügen zu lassen; wenn sie aber nicht verheirathet sind, so sollen sie belehrt werden, nicht Hurerei zu treiben, sondern in gesetzlicher Ehe sich zu verbinden. Wenn aber sein Herr, der gläubig ist, weiß, daß er Hurerei treibt, und ihm doch kein Weib oder dem Weibe keinen Mann gibt (sie nicht heirathen läßt), so werde er ausgeschlossen. Wenn aber Jemand einen Dämon hat, so soll man ihn zwar in der Gottseligkeit belehren, aber nicht in die Gemeinschaft aufnehmen, bis er gereinigt ist: drängt aber der Tod, so soll er aufgenommen werden. Wenn aber Jemand ein Hurenhalter ist, so soll er entweder aufhören, Kupplerei zu treiben, oder er werde zurückgewiesen. Eine Hure, die sich meldet, soll (von ihrer Sünde) ablassen oder zurückgewiesen werden. Ein Verfertiger von Götzenbildern, wenn er herzutritt, soll davon abstehen oder zurückgewiesen werden. Wenn ein Schauspieler oder eine Schauspielerin herantritt oder ein Wagenlenker oder ein Gladiator oder ein Schnellläufer oder ein Fechtmeister oder ein Schau- S. 298 spieldirektor oder ein Olympiker oder ein Flötenspieler oder ein Citherspieler oder ein Leierspieler oder ein Tänzer oder ein Wirth: Diese sollen entweder damit ein Ende machen oder zurückgewiesen werden. Wenn ein Soldat kommt, so soll er belehrt werden, Niemanden Unrecht zu thun,2 nicht zu verläumden, mit seinem Sold zufrieden zu sein; gehorcht er, so soll er zugelassen werden: ist er widerspenstig, werde er abgewiesen. Wer unsagbare, widernatürliche Unzucht treibt, ein Weichling, ein Zauberer, ein Behexer, ein Sterndeuter, ein Wahrsager, ein Thierverzauberer, ein Landstreicher, ein Marktschreier, ein Amulettenmacher, ein Lustrator, ein Vogel- und Zeichendeuter, ein Weissager aus der Gliederschwingung, oder wer ängstlich achtet beim Begegnen auf Fehler des Gesichtes und der Füße oder auf Vögel oder auf Wieseln oder auf Töne und sinnbildliche Worte, Diese alle sollen eine Zeit lang geprüft werden; denn diese Bosheit ist schwer auszumerzen; stehen sie davon ab, so sollen sie zugelassen werden; wenn sie nicht gehorchen, werden sie abgewiesen. Die Beischläferin eines Ungläubigen, welche (dessen) Sklavin ist, soll zugelassen werden, wenn sie ihm allein sich hingegeben; wenn sie aber auch mit Andern frechen Verkehr hatte, werde sie abgewiesen. Hat ein Gläubiger eine Beischläferin, so soll er, wenn sie seine Leibeigene ist, von ihr ablassen und eine gesetzliche Ehe schließen; ist sie eine Freie, so nehme er sie zur rechtmäßigen Frau, willigt er nicht ein, so werde er abgewiesen. Wer den Sitten der Heiden oder den Mährchen der Juden folgt, ändere entweder seine Lebensweise, oder er werde zurückgewiesen. Wenn Jemand seinen Sinn zuwendet unsinnigen Schauspielen, oder dem Jagen, oder dem Pferderennen, oder den Wettspielen, soll er entweder davon abstehen oder zurückgewiesen werden. Der Katechumene werde drei Jahre lang im Unterricht behalten; wenn er aber Eifer zeigt und Begierde nach der Taufe, werde er zugelassen; denn nicht die S. 299 Zeit, sondern das Verhalten gibt die Entscheidung. Lehrer darf auch ein Laie sein; nur sei, wer lehrt, erfahren im Worte und von ausgezeichneter Sittlichkeit, „Denn Alle werden sein von Gott gelehrt.”3 Jeder Christ und jede (Christin), wenn sie Morgens vom Schlafe aufstehen, sollen, bevor sie eine Arbeit verrichten, sich waschen und beten; wenn aber irgend eine Katechese gehalten wird, so möge Jeder das Wort der Gottseligkeit der Arbeit vorziehen. Ein gläubiger Mann oder eine gläubige Frau sollen sich gütig gegen ihre Diener erzeigen, wie wir im Vorhergehenden verordnet und in den Briefen gelehrt haben.


  1. Tit. 2, 9. 5. ↩

  2. Luk. 3, 14. ↩

  3. Joh. 6, 46. ↩

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Apostolische Konstitutionen und Kanones
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