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Zweites Buch: Von dem Klerus.

17. Der Bischof selbst muß rein sein, wenn er zu Gericht sitzen will.

Wenn der Bischof selbst einen Fehltritt gemacht hat, wie wird er es noch wagen, das Vergehen eines Andern zu untersuchen oder Jemanden zu strafen, wenn er selbst oder die Diakonen wegen Parteilichkeit oder Bestechung ein beflecktes Gewissen haben? wie wenn eine angesehene Person Etwas zu erzielen sucht und der Richter bestechlich ist und die Untersuchung nicht zu Ende geführt wird? Wenn die, welche dem Bischof untergeordnet sind, Diebsgesellen sind und die Sachen der Wittwen nicht vor ihn kommen lassen,1 werden sie ihn nicht unterstützen können in der Bekämpfung des Bösen. Man wird dem Bischof die Worte des Evangeliums zurufen: „Was siehst du den Splitter in deines Bruders Auge, aber den Balken in deinem eigenen Auge gewahrst du nicht?”2 Es soll also der Bischof mit seinen Diakonen ein solches Wort zu hören sich scheuen -- er soll keinen Anlaß geben. Denn der Sünder, wenn er sieht, wie Jemand ihm ähnlich handelt, wird in der Fortsetzung der Sünde bestärkt und nimmt von diesem einen Genossen her den Vorwand, auf Andere Einfluß auszuüben. Das soll S. 51 nicht sein! Und so wird die Heerde verdorben. Denn je größer die Anzahl der Sünder ist, desto größer wird auch die durch sie begangene Missethat sein: denn die Sünde, welche keinen Tadel erfährt, nimmt an innerer Bosheit zu und wirkt auf Andere ansteckend, denn ein wenig Sauerteig durchdringt die ganze Masse, gleichwie ein Dieb ein ganzes Volk in üblen Ruf bringt und todte Fliegen die Annehmlichkeit einer Salbe verderben3; und ein Fürst, der gerne Lügenworte hört, hat lauter gottlose Diener.4 In gleicher Weise steckt ein räudiges Schaf, wenn es nicht von den gesunden abgesondert wird, diese mit seiner Krankheit an, ein Pestkranker lst Vielen zum Schrecken, und ein wüthender Hund bringt Jeden, der ihn berührt, in Gefahr. Wenn wir also einen lasterhaften Menschen von der Kirche Gottes nicht ausscheiden, so machen wir aus dem Hause Gottes eine Räuberhöhle, denn man darf an den Sündern nicht stillschweigend vorübergehen, sondern rügen, ermahnen, im Zaume halten, Fasten auferlegen, damit auch die Übrigen Vorsicht lernen; denn der Herr sagt: „Machet vorsichtig die Kinder Israels.”5 Es soll also der Bischof durch Ermahnen die Vergehen hindern, das Gute sorgfältig fördern, die von Gott bereiteten ewigen Güter verkünden und die Rache des künftigen Gerichts in Aussicht stellen, damit er nicht nach Verwahrlosung der Pflanzung Gottes wegen seiner Nachlässigkeit das höre, was bei Oseas gesagt ist: „Ihr habet Bosheit gpflüget, Ungerechtigkeit geerntet, der Lüge Frucht gegessen.”6


  1. Is. 1, 23. ↩

  2. Luk. 6, 41. ↩

  3. Ekkl. 10, 1. ↩

  4. Sprüchw. 29, 12 ↩

  5. Lev. 15, 31. ↩

  6. Os. 10, 13. ↩

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