20. Der Bischof werde wenigstens von zwei Bischöfen ordinirt.
Der Bischof soll von drei Bischöfen ordinirt werden, oder wenigstens von zweien; nicht erlaubt aber ist's euch, nur von einem einzigen eingesetzt zu werden.1 Denn das Zeugniß von zwei oder drei Männern hat mehr Kraft und Wahrheit. Weiter befehlen wir, daß Priester, Diakon und S. 129 der übrige Klerus von einem Bischof ordinirt werde, und daß kein Priester oder Diakon einen Laien zum Kleriker weihe, daß vielmehr der Priester nur lehre, opfere, taufe und das Volk segne, der Diakon den Bischof und die Priester unterstütze das ist diene, sonst aber keine (liturgischen) Dienste verrichte.
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Joh. 8, 17; Matth. 18, 16. ↩