111. Frage.
[Forts. v. S. 245 ] Wenn der Älteste ohne Wissen der Ältesten den Schwestern Etwas zu thun befiehlt, ob dann die Älteste mit Recht zürne.
Antwort. Mit vollem Rechte.
[Forts. v. S. 245 ] Wenn der Älteste ohne Wissen der Ältesten den Schwestern Etwas zu thun befiehlt, ob dann die Älteste mit Recht zürne.
Antwort. Mit vollem Rechte.