122. Frage.
[Forts. v. S. 252 ] Wenn Jemand zur Strafe den Segen nicht erhält und sagt: „Wenn ich den Segen nicht erhalte, esse ich nicht,“ ob Der zu dulden sei.
Antwort. Ob das Vergehen eine solche Strafe verdient, daß er vom Essen abgehalten werde, Das muß überhaupt der Strafende beurtheilen. Wird aber Jemand des Segens allein für unwürdig erachtet und weigert sich zu essen, obschon es ihm gestattet ist, so werde er hiefür als ungehorsam und streitsüchtig verurtheilt. Zugleich soll er sich selbst kennen lernen und einsehen, daß er auf solche Weise sich nicht heilt, sondern Sünde auf Sünde häuft.