136. Frage.
[Forts. v. S. 258 ] Ob Alle zur Zeit des Essens da sein müssen, und wie Dem zu begegnen, der wegbleibt?
Antwort. Ist er durch örtliche Verhältnisse oder Arbeit abgehalten worden, gleichsam den Befehl dessen befolgend, der gesagt hat: „Wozu ein Jeder berufen ist, Brüder, dabei bleibe er,“1 so wird der Aufseher über die gemeinsame Ordnung nach Prüfung der Sachlage ihm verzeihen; konnte er aber erscheinen und war fahrläßig, so soll er, um die Schuld der Nachläßigkeit einzusehen, bis zur bestimmten Stunde des folgenden Tages ohne Speise bleiben.
-
I. Kor. 7, 24. ↩