142. Frage.
[Forts. v. S. 262 ] Ob die Handwerker von Jemandem eine Arbeit annehmen dürfen ohne Zustimmung dessen, der hiefür zu sorgen hat.
Antwort. Beide, sowohl Der, welcher die Arbeit gibt, als Der, welcher sie annimmt, sollen dem Urtheile über den Dieb und den Diebsgenossen anheimfallen.