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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Basil of Caesarea (330-379) Asceticon II (magnum) / Regulae brevius tractatae 313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)
Die dreihundertzehn kurzgefaßten Regeln in Form von Frage und Antwort.

147. Frage.

S. 264 Wer im Keller oder der Küche oder anderweitig beschäftigt ist und beim Psalmgesange und Gebete nicht erscheint, ob Der an seiner Seele keinen Schaden leide?

Antwort. Jeder beobachte wie ein Glied am Körper die ihm gegebene Vorschrift und er schadet sich selbst, wenn er Das, was ihm aufgetragen ist, vernachläßigt, und läuft um so größere Gefahr, wenn er der Genossenschaft Schaden bereitet. Daher soll er dem Sinne gemäß erfüllen, was geschrieben steht: „Singet und jubelt dem Herrn in euerem Herzen!“1 Kann er aber auch körperlich mit den Anderen nicht erscheinen, so soll er nicht verurtheilt werden, indem er thut, was gesagt ist: „Wozu ein Jeder berufen ist, dabei verbleibe er.“2 Es ist aber zu verhüten, daß Jemand, der sich seines Auftrags zur rechten Zeit und zum Beispiel der Übrigen entledigen kann, zum Ärgerniß der Übrigen die Beschäftigung mit seiner Arbeit vorschützt und so dem Gericht über die Nachläßigen verfällt.


  1. Ephes. 5, 19. ↩

  2. I. Kor. 7, 24. ↩

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313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)

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