149. Frage.
[Forts. v. S. 265 ] Welches Urtheil trifft den Haushalter, wenn er Etwas aus persönlicher Rücksicht oder Streitsucht thut?
Antwort. Da der Apostel das eine Mal befiehlt, Nichts aus Parteilichkeit zu thun,1 ein anderes Mal den Ausspruch thut: „Wenn aber Jemand streitsüchtig zu sein scheint, wir haben eine solche Gewohnheit nicht, auch nicht die Gemeinden Gottes;“2 so werde ein Solcher von der Kirche Gottes ausgeschlossen, bis er sich gebessert hat. Indessen muß mit vieler Umsicht geprüft werden, wozu Jeder tauglich ist, und jedes Amt so übertragen werden, daß weder Diejenigen, die Jemanden ein für ihn nicht passendes Amt übertragen, als schlechte Verwalter der Seelen sowohl als auch der Gesetze des Herrn verdammt werden, noch Diejenigen, denen es übertragen ist, darin eine Entschuldigung für ihre Sünde zu finden scheinen.