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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Basil of Caesarea (330-379) Asceticon II (magnum) / Regulae brevius tractatae 313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)
Die dreihundertzehn kurzgefaßten Regeln in Form von Frage und Antwort.

232. Frage.

Ist Jemand von Einem beleidigt und will aus Großmuth und Geduld Dieß Niemand sagen, sondern das Urtheil Gott überlassen, ob Der dem Herrn gemäß handelt.

Antwort. Da der Herr einmal gesagt hat: „Vergebet, wenn ihr Etwas gegen Jemand habt,“1 ein anderes Mal aber: „Hat dein Bruder wider dich gesündigt, so gehe hin und verweise es ihm zwischen ihm und dir allein; hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Hört er aber nicht auf dich, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit die ganze Sache auf dem Munde zweier oder dreier Zeugen beruhe. Hört er auch diese nicht, so sage es der Kirche; wenn er aber auch die Kirche nicht hört, so sei er dir wie ein Heide und öffentlicher Sünder;“2 so muß ein Solcher Früchte der Großmuth zeigen und für seinen Beleidiger in aufrichtiger Gesinnung zu Gott bitten und sagen: „Herr, rechne es ihm nicht zur Sünde,“3 damit er nicht wie S. 311 Einer, der seinem Bruder zürnt, dem Gerichte verfalle. Den Beleidiger aber muß er ermahnen und zurechtweisen, damit er auch ihn von dem Zorne, der über die Ungehorsamen kommt, befreie. Unterläßt er Dieß aber und schweigt, um seinen Großmuth zu üben, so begeht er eine zweifache Sünde, einerseits, weil er selbst das Gebot übertritt, welches sagt: „Du sollst deinen Nächsten ernstlich warnen, damit du seinetwegen keine Sünde auf dich ladest,“4 und durch sein Stillschweigen der Sünde theilhaftig wird, anderseits, weil er Den, welchen er durch Zurechtweisung, wie es auch der Herr gebot, hätte gewinnen können, im Bösen zu Grunde gehen läßt.


  1. Mark. 11, 25. ↩

  2. Matth. 18, 15—17. ↩

  3. Apostelg. 7, 59. ↩

  4. Levit. 19, 17. ↩

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313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)

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