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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Basil of Caesarea (330-379) Asceticon II (magnum) / Regulae brevius tractatae 313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)
Die dreihundertzehn kurzgefaßten Regeln in Form von Frage und Antwort.

277. Frage.

S. 342 Welches ist das Kämmerlein, in welches der Herr den Betenden zu gehen befiehlt?

Antwort. Kämmerlein pflegt man gewöhnlich jenen leeren und abgesonderten Theil des Hauses zu nennen, wohin wir Das legen, was wir aufbewahren wollen, oder wohin wir uns verbergen können, wie auch bei dem Propheten gesagt ist: „Gehe, mein Volk, gehe in dein Kämmerlein, verbirg dich dort!“1 Die Bedeutung dieses Gesetzes erklärt der Inhalt; denn die Rede ist an Jene gerichtet, welche an der Sucht, den Menschen zu gefallen, krank sind. Ist daher Jemand von jener Sucht befallen, so thut er wohl, sich zurückzuziehen zum Gebete und allein zu bleiben, bis er die Verfassung erlangt hat, nicht mehr auf das Lob der Menschen zu sehen, sondern allein auf Gott zu blicken, wie Jener gesagt hat: „Siehe, wie die Augen der Knechte auf die Hände ihrer Herren, wie die Augen der Magd auf die Hände ihrer Herrin, so schauen unsere Augen auch auf den Herrn, unseren Gott.“2 Ist aber Jemand durch die Gnade Gottes rein von jener Sucht, so hat er nicht nöthig das Gute zu verbergen. Dieses lehrt selbst der Herr, indem er sagt: „Eine Stadt, die auf dem Berge liegt, kann nicht verborgen sein. Auch zündet man kein Licht an und stellt es unter den Scheffel, sondern auf den Leuchter, damit es Allen leuchte, die im Hause sind. So leuchte euer Licht vor den Menschen, auf daß sie euere guten Werke sehen und den Vater preisen, welcher im Himmel ist.“3 Dasselbe gilt aber auch von den Almosen und den Fasten, die an demselben Orte erwähnt werden, sowie überhaupt von jedem Werke der Frömmigkeit.


  1. Is. 26, 20. ↩

  2. Ps. 122, 2 [Hebr. Ps. 123, 2]. ↩

  3. Matth. 5, 14—16. ↩

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313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)

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