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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Basil of Caesarea (330-379) Asceticon II (magnum) / Regulae brevius tractatae 313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)
Die dreihundertzehn kurzgefaßten Regeln in Form von Frage und Antwort.

293. Frage.

Wie ist mit Denen zu verfahren, welche die S. 351 größeren Sünden vermeiden, die kleinen aber ohne Unterschied begehen?

Antwort. Zuerst müssen wir wissen, daß sich im neuen Testamente ein solcher Unterschied nicht findet. Denn gegen alle Sünden liegt ein einziger Ausspruch vor, indem der Herr gesagt hat: „Wer die Sünde thut, ist ein Knecht der Sünde,“1 und ferner: „Das Wort, welches ich geredet habe, dieses wird ihn richten am jüngsten Tage,“2 und da Johannes ausruft: „Wer dem Sohne nicht gehorcht, der wird das Leben nicht sehen, sondern der Zorn Gottes wird bleiben über ihm,“3 indem den Ungehorsam nicht wegen des Unterschieds der Sünden, sondern wegen der Unfolgsamkeit die Drohung trifft. Überhaupt kann behauptet werden, will man von großen und kleinen Sünden reden, daß für Jeden die Sünde groß ist, welche ihn beherrscht, und die dagegen klein, über die er herrscht; ebenso wie bei den Wettkämpfern der Sieger stärker, der Besiegte aber schwächer ist als der Sieger, wer er immer sein mag. Also muß man gegen jeden Sünder, welche Sünde er immer begehen mag, den Ausspruch des Herrn beobachten, welcher gesagt hat: „Hat dein Bruder wider dich gesündigt, so gehe hin und verweise es ihm zwischen dir und ihm allein; gibt er dir Gehör, so hast du deinen Bruder gewonnen; gibt er dir aber kein Gehör, so nimm noch einen oder zwei zu dir, damit die ganze Sache auf dem Munde zweier oder dreier Zeugen beruhe. Hört er auch diese nicht, so sage es der Kirche; wenn er aber auch die Kirche nicht hört, so sei er dir wie ein Heide und öffentlicher Sünder.“4 In allen übrigen Fällen ist das vom Apostel Gesagte zu beobachten: „Warum seid ihr nicht vielmehr in Trauer versetzt, damit Der aus eurer Mitte entfernt werde, welcher diese That begangen hat?“5 Denn es muß Langmuth und Barmherzigkeit mit der Strenge verbunden sein.


  1. Joh. 8, 34. ↩

  2. Joh. 12, 48. ↩

  3. Joh. 3, 36. ↩

  4. Matth. 18, 15—17. ↩

  5. I. Kor. 5, 2. ↩

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313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)

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