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Works Gregory of Nazianzus (329-390) Oratio 20: De dogmate et constitutione episcoporum 20. Rede: Über die Glaubenslehre und die Aufstellung der Bischöfe

8.

S. 410 Würdest du deshalb, weil die körperliche Welt der Zeit unterworfen ist, annehmen, daß auch der Sohn der Zeit untersteht, dann würdest du dem Unkörperlichen einen Körper zuschreiben. Wenn du deshalb, weil die irdischen Geburten aus einem Nichts ins Werden übergehen, auch den Sohn zwingen willst, aus dem Nichts in das Dasein getreten zu sein, dann vergleichst du Unvergleichbares, nämlich Gott und Mensch, die körperlichen und unkörperlichen Wesen. In diesem Falle würde er gleich unseren Körpern leiden und zugrunde gehen. Du meinst, Gott sei deshalb also geboren worden, weil die Körper so geboren sind. Ich aber meine deshalb nicht das gleiche, weil diese Art der Geburt den Körpern eigen ist, (welche, da sie sich nicht in bezug auf das Sein gleich sind, auch in bezug auf das Erzeugen Ungleichheit zeigen). Es müßte denn sein, daß der Sohn auch im übrigen der Materie unterworfen ist, so daß er leidet, betrübt ist, hungert und dürstet oder wie sonst all die Leiden des Körpers und der Doppelnatur heißen mögen. Doch dies kann dein Verstand nicht zulassen. Da von Gott die Rede ist, darfst du seine Geburt nur als göttliche annehmen.

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20. Rede: Über die Glaubenslehre und die Aufstellung der Bischöfe

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