40. Die Begräbnisplätze der Märtyrer sollen den Kirchen gegeben werden.
„Wer würde dann bezweifeln oder nicht sogar verlangen, daß auch jene Plätze, die durch die Leiber von Blutzeugen ausgezeichnet sind und ein Denkmal ihres ruhmvollen Todes bilden, ebenfalls den Kirchen zukommen? Denn keine Gabe kann besser, keine andere Bemühung wohlgefälliger und nutzbringender sein als auf Antrieb des göttlichen Geistes alle Sorgfalt diesen Orten angedeihen zu lassen, und was unter verwerflichem Vorwand von ungerechten und nichtswürdigen Männern geraubt wurde, das dem Rechte entsprechend den heiligen Kirchen wieder zurückzuerstatten und ihnen zu sichern.