53. Es wird verboten, daß die Frauen zugleich mit den Männern in die Kirche kommen; die Gläubigen sollen vor den Stadttoren beten.
Darum erließ er auch ein zweites Gesetz, das den Männern verbot, zugleich mit den Frauen beim Gottesdienst zu erscheinen; das weibliche Geschlecht sollte die ehrwürdigen Lehrstätten der Tugend nicht mehr besuchen dürfen; auch sollten die Bischöfe die Frauen nicht mehr in den Heilswahrheiten unterrichten, vielmehr seien Frauen zur Unterweisung der Frauen zu nehmen.
Da aber diese Verordnungen bei allen nur Spott fanden, sann er auf ein anderes Mittel zum Untergang der Kirchen; er verordnete nämlich, daß die herkömmlichen Versammlungen der Gläubigen außerhalb der Tore auf freiem Felde stattzufinden hätten; denn die Luft vor den Toren sei für die Menge viel besser als die in den Bethäusern innerhalb der Stadt.