21. Konstantin trifft auch gesetzliche Anordnungen in Betreff der Märtyrer und Kirchengüter.
Dies war es also, was der Erlaß des Kaisers zu Gunsten jener Männer verordnete, die solches hatten erleiden müssen. Über ihr Vermögen traf sodann das Gesetz umfassende Anordnungen; denn die Güter der heiligen Blutzeugen Gottes, die bei ihrem Bekenntnisse das Leben verloren hatten, sollten ihre rechtmäßigen Anverwandten zurückerhalten, falls aber keiner mehr davon am Leben sei, sollten die Kirchen das Erbe überkommen. Auch befahl der Gnadenerlaß, daß ihre Güter, die früher vom Fiskus durch Verkauf oder Schenkung an andere übergegangen waren oder noch von ihm zurückbehalten wurden, den Eigentümern wieder zurückerstattet werden sollten. So große Wohltaten gewährten der Kirche Gottes die an den Osten gerichteten Gnadenerlasse.