9. Synodalschreiben der illyrischen Synode über den Glauben1
„Die Bischöfe Illyriens den Kirchen Gottes und Bischöfen der Kirchenprovinzen Asien, Phrygien, Karophrygien und Pakatiana Gruß im Herrn.
S. 215 Versammelt zu einer Synode haben wir nach eingehender Untersuchung über die heilbringende Lehre erklärt, daß die drei Personen Vater, Sohn und Heiliger Geist gleichwesentlich seien. Es ist ferner recht und billig, einen Brief an Euch zu schreiben, in dem wir die Verehrung der Dreifaltigkeit nicht in gelehrten Erörterungen behandeln, sondern in Demut erbitten. Diesen unseren Brief schicken wir durch unseren geliebten Bruder und Amtsgenossen, den Priester Elpidius. Es ist aber in diesem unserem gegenwärtigen Brief nichts anderes enthalten, als was in den Büchern unseres Heilandes Jesus Christus geschrieben steht: 'Ich bin des Paulus, ich des Apollo, ich des Kephas. Ist denn Paulus für euch gekreuzigt worden? Oder seid ihr auf den Namen des Paulus getauft worden2?' Dieses könnte nun unserer Wenigkeit genügen und brauchten wir überhaupt keinen Brief mehr an Euch zu schreiben, aber wegen der so großen Besorgnis, welche Ihr dort in der ganzen Euch anvertrauten Provinz mit Eueren Predigten verbreitet, indem Ihr den Heiligen Geist vom Vater und Sohne trennet, sehen wir uns gezwungen, unseren Herrn und Mitpriester Elpidius zu Euch zu schicken, der dieses Schreiben von der obersten Regierungsgewalt der Römer mitbringen wird und untersuchen soll, ob Euere Predigt sich so verhält. Denn diejenigen, die nicht predigen, daß die Dreifaltigkeit wesensgleich sei, sollen im Banne sein; und wenn jemand überführt wird, daß er mit diesen in Gemeinschaft steht, so soll er ebenfalls im Banne sein. Denjenigen aber, welche lehren, daß die Dreifaltigkeit wesensgleich ist, ist das Himmelreich bereitet. Deshalb ermahnen wir Euch, Brüder, keine andere Lehre vorzutragen, keiner anderen, neuen Meinung zu folgen, sondern immer und allezeit zu predigen, daß die Dreifaltigkeit gleichwesentlich ist, damit Ihr so das Reich Gottes erben könnet.
Während wir dieses schreiben und ins Gedächtnis zurückrufen, wollen wir in diesem unserem Briefe auch S. 216 noch handeln von den Bischöfen, welche aufgestellt werden, beziehungsweise von den Amtsgenossen, die in Zukunft eingesetzt werden sollen. Sie sollen aus den Männern genommen werden, welche schon bisher das Amt und die Aufgabe von Bischöfen versehen haben, wenn es solche gibt und wenn sie unbescholten sind, außerdem aus der Mitte der Priesterschaft selbst3. Ebenso soll es gehalten werden bezüglich der Priester und Diakonen; sie sollen aus dem Klerikalstande selbst erkoren werden, damit sie in jeder Hinsicht tadellos seien, nicht aber aus den bürgerlichen Beamten und den Offizieren. Gerade hierüber wollen wir nun aber nicht ausführlicher schreiben, da ja einer aus unserer Mitte gesandt wird, unser Herr und Amtsgenosse Elpidius, der mit Sorgfalt untersuchen soll, ob es sich mit Euerer Predigt so verhält, wie wir es von unserem Herrn und Amtsgenossen Eustathius vernommen haben.
Übrigens wenn Ihr vielleicht auch einmal in Irrtum geraten seid, so leget den alten Menschen ab und ziehet den neuen an4! Auch unser genannter Bruder und Amtsgenosse Elpidius wird Euch nämlich lehren, den wahren Glauben zu predigen: daß die heilige Dreifaltigkeit, die gleichwesentlich ist Gott dem Vater mit dem Sohne und dem Heiligen Geiste, geheiligt, gepriesen und geoffenbart ist, der Vater im Sohne, der Sohn im Vater, mit dem Heiligen Geiste in Ewigkeit. Wenn dieses klar S. 217 erwiesen ist, können wir offenbar die heilige Dreifaltigkeit als gleichwesentlich bekennen gemäß dem alten zu Nizäa aufgestellten Glaubensbekenntnis, das auch die Väter bestätigt haben. Wenn nun dieser Glaube gepredigt wird, können wir den Fallstricken des bösen Feindes entgehen, und wenn dieser gebändigt ist, können wir in friedlichen Briefen uns gegenseitig achten und ehren und friedlich miteinander leben. Wir schreiben Euch also, damit Ihr wisset, welche Arianer verurteilt worden sind, die nämlich nicht zugeben wollen, daß der Sohn und der Heilige Geist aus der Wesenheit des Vaters sind. Deren Namen fügen wir hier an: Polychronius, Telemachus, Faustus, Asklepiades, Amantius, Kleopatrus. — Soviel nun über diese Sache zur Ehre des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen. Daß es Euch gut ergehen möge durch eine lange Reihe von Jahren, darum bitten wir den Vater und den Sohn, unsern Erlöser Christus, und den Heiligen Geist.”
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Diese Synode wird von Hefele (CG I ², 741) in das Jahr S. 215 375, von Baronius in das Jahr 365, von Valesius in das Jahr 371 gesetzt. Rohrbacher 7, 46 Anm, 1. ↩
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1 Kor. 1, 12 f. ↩
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Dieser Satz gibt die Norm an, nach der bei Aufstellung von Bischöfen verfahren werden soll. Der griechische Text ist aber nicht ganz sicher und vielfach korrigiert und verschieden übersetzt und erklärt worden. Unsere Übersetzung schließt sich dem Texte an, wie er bei Parmentier in seiner neuesten Ausgabe der Kirchengeschichte von Theodoret sich findet. Demnach sollen bei Aufstellung von Bischöfen Männer genommen werden, die schon bisher Amt und Aufgabe von Bischöfen versahen, z. B. Landbischöfe und freiwillig zurückgetretene Bischöfe und ähnliche. Richtiger aber scheint mir zu sein, daß im griechischen Texte das Wort ἐπισκόπων [episkopōn] „von den Bischöfen” zu streichen und demnach zu übersetzen ist: „Sie sollen aus den Männern genommen werden, die ein hohes weltliches Amt bekleiden und durch Rechtschaffenheit sich auszeichnen, wenn es solche gibt, außerdem aus der Priesterschaft selbst. Vgl. Hefele. CG I ², 741. ↩
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Vgl. Kol. 3, 9 f.; Eph, 4, 22. 24. ↩