28. Die Schicksale der rechtgläubigen Bischöfe zu Konstantinopel
Hier weilte nämlich Konstantius, nachdem er aus dem Abendlande zurückgekehrt war. Acacius entflammte nun den Zorn des Kaisers durch viele Klagen über die zur Synode gekommenen Bischöfe, die er als einen Haufen gemeiner Menschen bezeichnete, die nur zum Verderben und zum Untergang der Kirchen versammelt seien. Nicht zum wenigsten aber erregte den Unwillen des Kaisers das, was er gegen Cyrillus vorzubringen wußte. Er erzählte nämlich, Cyrillus habe das S. 155 heilige Gewand, das der ruhmreiche Kaiser Konstantin in der Absicht, die Kirche von Jerusalem auszuzeichnen, dem Bischof dieser Stadt, Makarius, geschenkt hatte, damit er es bei der feierlichen Spendung der heiligen Taufe trage — dasselbe war aus Goldfäden gewirkt — verkauft, und zwar habe dieses ein Tänzer vom Theater gekauft, habe dasselbe angezogen und mit demselben getanzt, sei aber gestürzt und habe sich dabei so verletzt, daß er daran gestorben sei. „Und Leute,“ so fügte er hinzu, „die einen solchen Menschen zum Genossen haben, wollen über die anderen zu Gericht sitzen und urteilen!“
Hiervon nahmen nun die Höflinge Veranlassung, den Kaiser zu überreden, daß er nicht die gesamte Synode zu sich berufe, weil sie die Einmütigkeit einer so großen Anzahl fürchteten, sondern nur die zehn angesehensten Bischöfe. Unter diesen waren Eustathius aus Armenien, Basilius aus Galatien, Silvanus von Tarsus und Eleusius von Cycicus. Als diese angekommen waren, suchten sie den Kaiser zu bestimmen, daß er über das gotteslästerliche und gesetzwidrige Treiben des Eudoxius eine Untersuchung anstellen lasse. Allein derselbe, von der Gegenpartei beeinflußt, erwiderte, man müsse zuerst über die Glaubenssachen eine Entscheidung treffen, erst dann solle auch die Angelegenheit des Eudoxius in Untersuchung gezogen werden. Hierauf suchte Basilius im Vertrauen auf die frühere Freundschaft dem Kaiser in freimütiger Vorstellung klar zu machen, daß er gegen die apostolischen Lehren ankämpfe, aber Konstantius nahm das ungnädig auf und befahl dem Basilius als dem Urheber der Verwirrung in den Kirchen, zu schweigen. Als daraufhin Basilius seine Auseinandersetzung abbrach, nahm Eustathius das Wort: „Nachdem du, o Kaiser, willst, daß über den Glauben verhandelt werde, so sieh doch die Gotteslästerungen, welche Eudoxius gegen den Eingeborenen sich erlaubt hat!“ Mit diesen Worten überreichte er eine Glaubensformel, in der neben vielen anderen gottlosen Sätzen auch folgende enthalten waren: Was die Dinge auf verschiedene Weise hervorbringt, das ist auch seinem Wesen nach verschieden1. Nun gibt es S. 156 einen Gott Vater, aus dem alles ist, und einen Herrn Jesus Christus, durch den alles ist; es ist aber „ aus dem“ verschieden von „ durch den“. Also ist auch der Sohn verschieden von Gott dem Vater. Diese Formel ließ Konstantius vorlesen, geriet über die darin enthaltene Gottlosigkeit in heftigen Zorn und fragte den Eudoxius, ob er das geschrieben habe. Dieser erwiderte sofort verneinend und erklärte, Aëtius habe es geschrieben. Es war dieses jener Aëtius, den früher Leontius aus Furcht vor den Anklagen des Flavianus und Diodorus des Diakonates entsetzt hatte2; Georgius, der ränkevolle Bedrücker der alexandrinischen Kirche3, hatte ihn dann als Gehilfen benützt bei seinen gottlosen Reden und frevelhaften Unternehmungen; jetzt aber weilte er bei Eudoxius zugleich mit Eunomius. Als nämlich nach dem Tode des Leontius Eudoxius den bischöflichen Stuhl von Antiochien an sich gerissen hatte, war er mit Eunomius aus Ägypten zurückgekehrt und hatte in Eudoxius einen Gesinnungsgenossen gefunden, der neben der gottlosen Lehre einer sybaritischen Schwelgerei ergeben war. Er zog deshalb auch den Aufenthalt in Antiochien jedem anderen vor und beteiligte sich mit Eunomius fleißig an den Gelagen des Eudoxius. Er führte nämlich ein Schmarotzerleben und besuchte fortwährend bald diesen bald jenen, um sich den Bauch zu füllen. — Auf die oben erwähnte Äußerung des Eudoxius hin ließ nun der Kaiser den Aëtius hereinführen, zeigte ihm jene Glaubensformel und fragte ihn, ob er diese Sätze verfaßt habe. Da dieser von dem, was vorhergegangen war, nicht die mindeste Kenntnis hatte und den Zweck der Frage nicht ahnte, im Gegenteil von der bejahenden Antwort sogar Lob zu ernten hoffte, so bekannte er sich als Verfasser dieser Sätze. Der Kaiser jedoch, der auf solche Weise das Übermaß seiner Gottlosigkeit kennen lernte, verwies ihn sofort in die Verbannung und befahl, ihn nach einem kleinen Orte Phrygiens abzuführen.
Dieser erntete somit als Frucht seiner Gotteslästerung Schande und wurde vom kaiserlichen Hofe S. 157 verwiesen. Hierauf erklärte Eustathius, daß auch Eudoxius die gleiche Gesinnung hege; denn Aëtius sei sein Haus- und Tischgenosse und habe im Dienste seiner Bestrebungen die gotteslästerliche Stelle niedergeschrieben. Ein deutlicher Beweis dafür, so sagte er, daß jener um das Schriftstück gewußt habe, liege darin, daß kein anderer, sondern gerade er behaupten konnte, die Glaubensformel rühre von Aëtius her. „Aber“, so erwiderte der Kaiser, „die Richter dürfen nicht auf bloße Vermutungen hin urteilen, sondern müssen das Tatsächliche mit aller Sorgfalt untersuchen.“ „Wohlan denn,“ entgegnete Eustathius, „so möge Eudoxius uns alle überzeugen, daß er nicht so denke, indem er das Schriftstück des Aëtius verdammt.“ Diese Forderung griff der Kaiser mit Freuden auf und befahl, daß es so geschehen solle. Eudoxius aber suchte Ausflüchte und wandte viele Kunstgriffe an, um dem Auftrag auszuweichen. Als jedoch der Kaiser unwillig wurde und drohte, ihn mit Aëtius wegzuschicken als einen Genossen seiner gottlosen Gesinnung, da verleugnete er seine eigene Lehre, die er doch damals wie auch später noch fortwährend verkündigte. Nun aber ging auch er gegen die Anhänger des Eustathius zum Angriff über, indem er erklärte, auch diese müßten den Ausdruck „gleichwesentlich“ als nicht schriftgemäß verdammen. „Aber“, so entgegnete Silvanus, „auch die Ausdrücke 'aus nicht Seiendem' und 'Geschöpf' und 'wesensverschieden' sind nicht schriftgemäß, da sie weder in den Schriften der Propheten noch in denen der Apostel vorkommen, und darum müssen jene billigerweise auch diese Ausdrücke verwerfen und aus dem gottesdienstlichen Gebrauche entfernen.“ Dem stimmte auch der Kaiser bei und befahl jenen, die Verdammung auszusprechen. Dieselben verlegten sich zwar anfangs auf Einwendungen, später aber, als sie den Zorn des Kaisers sahen, verwarfen sie, allerdings mit innerem Widerstreben, aber sie verwarfen doch, was ihnen Silvanus zur Verdammung vorlegte4.
S. 158 Dann aber machten sie noch weiter große Anstrengungen, um die Verdammung des Ausdrucks „wesensgleich“ durchzusetzen. Jedoch Silvanus sprach ebenso folgerichtig wie wahr zu ihnen und zum Kaiser: „Wenn der Gott Logos nicht aus nicht Seiendem und nicht ein Geschöpf und nicht aus einer anderen Wesenheit ist, dann ist er eben dem erzeugenden Gott wesensgleich als Gott aus Gott und Licht aus Licht und hat dieselbe Natur wie der Erzeuger.“ Diese Worte waren beweiskräftig und wahr; und doch ließ sich von den Anwesenden keiner überzeugen; die Anhänger des Eudoxius und Acacius erhoben vielmehr einen gewaltigen Lärm. Der Kaiser geriet in Zorn und drohte, jene von ihren Kirchen zu vertreiben. Eleusius aber und Silvanus erwiderten mit den anderen, die Strafe stehe zwar in seiner, des Kaisers, Gewalt, in ihrer Gewalt aber stehe es, sich für die Gottseligkeit oder für die Gottlosigkeit zu entscheiden5; die Lehre der Väter würden sie für keinen Fall preisgeben. Konstantius konnte nun nicht umhin, die Weisheit, den Mannesmut und die freimütige Verteidigung der apostolischen Lehren zu bewundern, gleichwohl vertrieb er sie von ihren Kirchen und befahl, andere an deren Stelle zu setzen. Damals riß Eudoxius auf unrechtmäßige Weise den Stuhl der Kirche von Konstantinopel an sich, vertrieb den Eleusius aus Cycicus und setzte an seine Stelle den Eunomius6. Nachdem S. 159 dieses geschehen war, befahl der Kaiser die schriftliche Verurteilung des Aëtius, und die Genossen seiner Gottlosigkeit verurteilten gehorsam ihren gleichgesinnten Freund. Sie richteten auch ein Schreiben an den Bischof Georgius von Alexandrien, worin sie hiervon Mitteilung machten. Ich will diesen Brief in meine Darstellung aufnehmen, weil er ihre Schlechtigkeit deutlich ersehen läßt. Sie behandelten nämlich ihre Gesinnungsgenossen und ihre Widersacher fast auf gleiche Weise.
-
Τὰ ἀνομοίως προφερόμενα ἀνόμοια κατὰ τὴν οὐσίαν ἑστίν [ta anomoiōs propheromena anomoia kata tēn ousian estin]. ↩
-
Vgl. oben II, 24 S. 148 f. ↩
-
Vgl. oben II, 14 S. 119 ff. ↩
-
Theodoret läßt hier den Bischof Silvanus und seine Glaubensgenossen Eustathius, Basilius und Eleusius, die doch Semiarianer waren, das nizänische “ὁμοούσιος, [homoousios] gleichwesentlich” S. 158 verteidigen. Aber Hefele hat wohl recht, wenn er annimmt, daß statt des nizänischen Wortes der semiarianische Ausdruck “ὁμοiούσιος, [homoiousios] wesensähnlich” zu lesen sei. — Hefele CG I ², 720 A. 2. ↩
-
Das ist: für die wahre oder falsche Lehre. ↩
-
Dieses geschah auf einer neuen Synode zu Konstantinopel 360. Wenige Wochen, nachdem die Verhandlungen mit den Abgeordneten von Seleucia zu Konstantinopel beendet waren (31. Dez. 359), veranstalteten die Acacianer (360) eine neue Synode zu Konstantinopel, welche die Formel von Nice (s. oben S. 134 A. 1) von neuem bestätigte und damit indirekt das streng arianische “ἀνόμοιος” [anomoios] verwarf. Die Folge war, daß nun auch Aëtius, der Hauptvertreter der anhomöischen Lehre, seines Diakonates entsetzt und in die Verbannung geschickt wurde. Aber auch die Führer der Semiarianer (Homoiusianer) wurden von den Acacianern (Homöern) unter verschiedenen Anschuldigungen S. 159 abgesetzt und durch andere ersetzt. Indem aber die Acacianer an Stelle des abgesetzten semiarianischen Bischofs Eleusius von Cycicus den Eunomius erhoben, das zweite Haupt der Anhomöer, gaben sie deutlich zu erkennen, daß sie den Aëtius nicht aus innerer, gegensätzlicher Glaubensüberzeugung, sondern nur aus Rücksicht auf den Kaiser verurteilt und abgesetzt hatten. — Theodoret hält oben im Texte die beiden Synoden von Konstantinopel vom Jahre 359 und 360 nicht auseinander, sondern verbindet die rasch aufeinander folgenden zwei Synoden zu einer einzigen. Vgl. Hefele CG I ², 722 ff. ↩