6.
Alle ermahnen wir ernstlich, mit ihren Grenzen u. s. w.; folgt Num. 3 des 1. Briefes. 1 Gegeben am 22. September unter dem 11. Consulate des Honorius Augustus und dem 2. des Constantius.
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Ohne Zweifel benutzte Zosimus diese GeIegenheit, das wenige Monate vorher der Kirche von Arles verliehene Privilegium allen bekannt zu machen. ↩