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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Benedict of Nursia (480-547) Regula Benedicti Die Regel des hl. Benedikt (BKV)

XXXVI. KAPITEL. Von den kranken Brüdern.

Die Sorge für die Kranken gehe vor allem und über alles. Man soll ihnen demnach so dienen wie Christus, dem man ja wirklich in ihnen dient; denn er hat gesagt: „Ich war krank und ihr habt mich besucht“1 , und: „Was ihr einem dieser Geringsten getan, habt ihr mir getan“2 . Doch mögen auch die Kranken bedenken, daß man ihnen Gott zuliebe dient, und deshalb die pflegenden Brüder nicht durch übergroße Ansprüche betrüben. Allein auch dann müßte man sie geduldig ertragen, da sich an solchen mehr Verdienst erwerben läßt. Es sei also eine Hauptsorge für den Abt, daß sie in keinem einzigen Punkte vernachlässigt werden. Diesen kranken Brüdern werde eine eigene Zelle zur Verfügung gestellt und ein gottesfürchtiger, eifriger, treubesorgter Wärter. Den Gebrauch von Bädern biete man den Kranken an, so oft es zuträglich ist; den Gesunden aber und vor allem den Jüngeren werde er nicht so leicht gestattet. Auch der Genuß von Fleischspeisen werde den ganz schwachen Kranken zur Stärkung erlaubt; wenn sie dann wieder mehr zu Kräften gekommen sind, sollen sich S. 288alle in gewohnter Weise3 des Fleisches enthalten. Herzenssache soll es dem Abte sein, dafür zu sorgen, daß die Kranken von den Celleraren und Wärtern nicht vernachlässigt werden. Er trägt eben die Verantwortung für alles, was sich seine Jünger zuschulden kommen lassen.


  1. Matth. 25, 86. ↩

  2. Ebd. 40. ↩

  3. Vgl. z. B. Caesar. Reg. ad mon. 24. ↩

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Die Regel des hl. Benedikt (BKV)
La règle de Saint Benoît Compare

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