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Bevor aber der Mensch imstande ist, das Gebot zu erhalten, muß er bereits dem Fleische nach am Leben sein; ist er aber einmal mit dem Sakrament der Wiedergeburt getauft, dann kann es ihm keinen Schaden mehr bringen, wenn er dann auch gleich wieder aus diesem Leben scheidet. „Denn dazu ist Christus gestorben und auferstanden, damit er sowohl über die Lebendigen als auch über die Toten herrsche1“; und das Totenreich wird den nicht in seiner Gewalt behalten, für den derjenige starb, der frei ist unter den Toten2“.