43.
Denn vom neugeborenen Kinde an bis zum gebrechlichen Greis darf niemand von der Taufe ausgeschlossen werden; aber ebensowenig gibt es auch einen, der nicht in der Taufe der Sünde absterben würde; die Kinder sterben natürlich nur der Erbsünde ab, ältere Leute dagegen auch all jenen Sünden, die sie durch ein böses Leben noch persönlich der ihnen schon durch ihre Geburt anhaftenden (Erb)sünde hinzugefügt haben.